Erscheinung:18.12.2020, Stand:geändert am 10.02.2021 | Geschäftszeichen WA 26-Wp 2001-2019/0009 | Thema Ad-hoc-Publizität Konsultation 18/2020 - Leitlinien zur Bestimmung allgemeiner Kriterien für Ad-hoc-Publizitätspflichten und Aufschubmöglichkeiten für Kredit- und Finanzinstitute betreffend bankaufsichtliches Handeln und Abwicklung als Annex zum Emittentenleitfaden, Modul C, Regelungen aufgrund der Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Konsultation 18/2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der fortlaufenden Aktualisierung des Emittentenleitfadens wurden unter Berücksichtigung der Regelungen der Marktmissbrauchsverordnung Leitlinien zur Bestimmung allgemeiner Kriterien für Ad-hoc-Publizitätspflichten und Aufschubmöglichkeiten für Kredit- und Finanzinstitute betreffend bankaufsichtliches Handeln und Abwicklung als Annex zum Emittentenleitfaden, Modul C ausgearbeitet. Die Leitlinien berücksichtigen insbesondere, wann im Rahmen einer Sanierungs- und/oder Abwicklungsmaßnahme das Vorliegen einer Insiderinformation geprüft werden sollte. Daneben stellen die Leitlinien eine Handreichung bei der Entscheidung hinsichtlich einer Befreiungslage nach Art. 17 Abs. 4 oder 5 MAR dar.
Es wird darauf hingewiesen, dass zu erwarten ist, dass im Rahmen des geplanten Reviews der MAR durch die Europäische Kommission sich in einigen Bereichen noch Änderungen ergeben können. Ggf. können weitere Anpassungen vorgenommen werden, sobald das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG) verabschiedet worden ist.“
Sie haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 18/2020; WA 26 - Wp 2001-2019/0009) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 18/2020) bis zum 05.02.2021
schriftlich
- an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 26 oder
- per E-Mail an Konsultation-18-20@bafin.de
abzugeben.
Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesanstalt zu veröffentlichen. Bitte teilen Sie mit, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.