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Erscheinung:01.09.2020 | Thema Sanierung/Abwicklung
Konsultation 10/2020, Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für die Bewertungen im Rahmen der Abwicklung (MaBewertung)

Konsultation 10/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für die Bewertungen im Rahmen der Abwicklung (MaBewertung) zur öffentlichen Konsultation vor.

Der Entwurf des Rundschreibens enthält Vorgaben an die Institute, geeignete Systeme und Prozesse vorzuhalten, um wesentliche Informationen für eine effektive und effiziente Abwicklung ad hoc innerhalb von 24 Stunden auf Anfrage der Abwicklungsbehörde bereitstellen zu können (Artikel 27 Abs. 1, Artikel 29 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 jeweils i. V. m. Nummer 9 Abschnitt C des Anhangs der BRRD). Wesentliche Informationen sind solche, die für eine Bewertung i. S. d. Artikels 20 Absatz 1 SRM-VO bzw. § 69 Absatz 16 SRM-VO bzw. § 146 Absatz 1 SAG erforderlich sind.

Sie haben die Möglichkeit, der Bundesanstalt Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens „AM 2-K 4100-DE-2019/001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 10/2020“

bis zum 02.10.2020 bitte ausschließlich per E-Mail

an die Adresse Konsultation-10-20@bafin.de

abzugeben.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Homepage der BaFin im Internet zu veröffentlichen, um die Transparenz meines Verwaltungshandelns zu erhöhen. Daher bitte ich mitzuteilen, ob Sie in die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ausdrücklich einwilligen, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Stellungnahme möglicherweise erhaltenen vertraulichen Informationen; sollte Ihre Stellungnahme vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von gruppenangehörigen Unternehmen oder sonstigen Dritten enthalten, möchte ich Sie bitten, mir auch den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung dieser Informationen zu übermitteln.

Außerdem bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben (zum Beispiel als Anlage zu Ihrem Anschreiben). Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie in die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer Stellungnahme einwilligen: Sollten Sie in diesem Fall eine Stellungnahme gleichwohl mit personenbezogenen Daten abgeben wollen, möchte ich Sie bitten, zugleich den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln.

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