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Erscheinung:11.08.2020 Konsultation 08/2020 - Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Konsultation 08/2020 - Entwurf eines Rundschreibens zu Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen

Die BaFin konsultiert hiermit den Entwurf des Rundschreibens zu den „Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung “ (MaGo für EbAV). Das geplante Rundschreiben richtet sich an alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskassen und Pensionsfonds), die der Aufsicht der BaFin unterliegen.

Die Umsetzung der Richtlinie 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2016 in nationales Recht brachte grundlegende Änderungen in den Anforderungen an die Geschäftsorganisation der EbAV mit sich. Seit dem 13.01.2019 haben EbAV nach dem VAG über bestimmte Schlüsselfunktionen zu verfügen sowie weitere besondere Anforderungen an ihre Geschäftsorganisation zu erfüllen. Dieser gestiegenen Bedeutung der Anforderungen an die Geschäftsorganisation auf Gesetzesebene trägt das geplante neue Rundschreiben auch untergesetzlich Rechnung. Es konkretisiert die für EbAV relevanten geschäftsorganisatorischen Anforderungen einheitlich und umfassend an einem Ort und stellt so ihre konsistente Anwendung sicher. Daneben bietet es den EbAV Rechtssicherheit und Transparenz bei Einrichtung und Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation.

Bei den Erläuterungen zu „Proportionalität“ geht das Rundschreiben auf das Verhältnis der bekannten zu den neuen Kriterien – etwa die Größenordnung der Tätigkeiten oder die Größe und die interne Organisation der EbAV – ein und erläutert, wie diese anzuwenden sind. Neue geschäftsorganisatorische Anforderungen, wie etwa die Whistleblowing-Verpflichtung der für Schlüsselfunktionen intern verantwortlichen Personen der EbAV werden in separaten Unterabschnitten berücksichtigt.

Im Rahmen der Konsultation haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse:

Konsultation-08-20@bafin.de

bis zum 27.09.2020 zu übersenden.

Bitte fügen Sie Ihrer Stellungnahme das Geschäftszeichen: „VA 54-I 2501-2020/0040“ sowie den Betreff: „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 08/2020“ bei. Die Konsultation wird ausschließlich im schriftlichen Verfahren erfolgen; eine mündliche Anhörung wird nicht stattfinden.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

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