Erscheinung:09.01.2020 | Geschäftszeichen R-K 5243-2020/0002 | Thema Eigenmittel Konsultation 01/2020 (BA) - Entwurf eines Anzeigenformulars für die Einreichung von Nettinganzeigen
Entwurf eines Anzeigenformulars für die Einreichung von Nettinganzeigen der LSIs und Nicht-CRR-Kreditinstitute, für die nach § 1a KWG die CRR entsprechend anzuwenden ist sowie der Institute nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Nr. 2 CRR zwecks Anerkennung der risikomindernden Wirkung gem. Art. 295 ff. CRR
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei stelle ich den Entwurf eines Formulars für die Einreichung von Nettinganzeigen durch:
- „Less Significant Institutions“ (LSIs) und
sog. Nicht-CRR-Kreditinstitute, für die nach § 1a des Kreditwesengesetzes (KWG) die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (Capital Requirements Regulation – CRR) entsprechend anzuwenden ist sowie
- Institute nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Nr. 2 CRR
zwecks Anerkennung der risikomindernden Wirkung nach Art. 295 ff. CRR zur Konsultation.
Gemäß Art. 295 ff. CRR können Institute Nettingvereinbarungen zwecks Anerkennung der risikomindernden Wirkung bei der Aufsichtsbehörde einreichen. Die konkrete Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens obliegt den jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörden.Die BaFin orientiert sich an dem Anerkennungsverfahren der EZB und nutzt deren am 10.10.2019 veröffentlichtes Anzeigenformular für „Significant Institutions“ (SIs) als Basis für diese Konsultation.
Ich lade Sie hiermit ein, zu dem Entwurf des Anzeigenformulars bis zum 06.03.2020 Stellung zu nehmen.
Ich bitte Sie, Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail über die E-Mail-Adresse Konsultation-01-20@bafin.de abzugeben.
Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.
Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant. Nach der Konsultationsfrist bis zum 06.03.2020 und einer Auswertung etwaiger Stellungnahmen schließt sich eine formelle Veröffentlichung der aktualisierten Fassung des Anzeigenformulars für LSIs an.