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Erscheinung:22.11.2019 | Thema Geldwäschebekämpfung Konsultation 18/2019 - Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen

Konsultation des Entwurfs zu Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen i.S.d. § 2 Absatz 1 Nr. 7 GwG gemäß § 51 Absatz 8 GwG

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf der „Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen“ gemäß § 51 Abs. 8 des Geldwäschegesetzes (GwG) zur Konsultation.

Mit den o.g. Auslegungs- und Anwendungshinweisen legt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Verwaltungspraxis betreffend die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusbekämpfung zu den von ihr nach § 50 Nr. 2 GwG beaufsichtigten Versicherungsunternehmen dar.

Sie haben die Möglichkeit, der BaFin Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (GW 1-GW 2000-2017/0002) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 18/2019) bis zum 6. Dezember 2019 bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse abzugeben:

Konsultation-18-19@bafin.de

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

Zusatzinformationen

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen i.S.d. § 2 Absatz 1 Nr. 7 GwG gemäß § 51 Absatz 8 GwG

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