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Erscheinung:15.07.2019 | Geschäftszeichen BA 54-FR-2204-2019/0001 | Thema Risikomanagement Konsultation 15/2019 (BA) – Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)

Konsultation 15/2019 (BA) – Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage finden Sie den Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinRisikV).

Die Änderung der Verordnung dient insbesondere der Umsetzung zweier Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Gemäß § 7b Absatz 1 Satz 4 des Kreditwesengesetzes wendet die Bundesanstalt bei ihrer Aufsichtstätigkeit die Leitlinien und Empfehlungen der EBA im Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 an.

Die nationale Implementierung der Leitlinien EBA/GL/2016/10 „Leitlinien zu für SREP erhobene ICAAP- und ILAAP-Informationen“ erfordert die Erweiterung der FinaRisikoV um zwei neue Meldevordrucke. So werden Informationen zur mehrjährigen Kapitalplanung als Element des Internal Capital Adequacy Process (ICAAP) der Institute bisher nicht über ein einheitliches Meldewesen erhoben. Gleiches gilt für Informationen zum Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (LAAP).

Die Umsetzung der Leitlinien EBA/GL/2018/02 „Leitlinien zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos bei Geschäften des Anlagebuchs“ bringt die Einholung weiterer Informationen zu den Zinsschockszenarien mit sich, die in den bisherigen Meldevordrucken nicht vorgesehen waren.

Die BaFin nimmt die Änderung der Verordnung zugleich zum Anlass, die Einreichungsstichtage für die Risikotragfähigkeitsinformationen zu vereinheitlichen und weitere Änderungen vorzunehmen, welche die Effizienz des Meldeprozesses verbessern sollen. So werden Meldefelder oder Abschnitte aufgehoben, soweit sich die entsprechenden Informationen als für die Beaufsichtigung nicht mehr erforderlich erwiesen haben.

Sie haben die Möglichkeit, mir Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 31.08.2019 unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 15/2019, BA 54-FR-2204-2019/0001)

zukommen zu lassen.

Die Konsultation erfolgt ausschließlich schriftlich. Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen nach deren Auswertung auf der BaFin-Internetseite zu veröffentlichen. Daher bitte ich, mir mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.“

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