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Erscheinung:29.04.2019 | Geschäftszeichen AM 2-K 4100-2018/003 | Thema Sanierung/Abwicklung Konsultation 10/2019, Entwurf eines Merkblattes zur externen Bail-in-Implementierung

Anlagen: Entwurf eines Merkblattes zur externen Bail-in-Implementierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf des Merkblattes zur externen Bail-in-Implementierung zur Konsultation. Die BaFin hat in Zusammenarbeit mit der Deutsche Börse Gruppe (insbesondere Clearstream Banking Frankfurt und Frankfurter Wertpapierbörse) und WM Datenservice ein Konzept zur externen Implementierung des Bail-in erarbeitet. Es ist in einem Merkblatt festgehalten. Der Entwurf des Merkblattes beschreibt die beteiligten Akteure, deren Zuständigkeiten, Kommunikationswege und -schnittstellen sowie zeitliche Abläufe. Darüber hinaus enthält es Anforderungen an die bereitzustellenden Informationen zur Unterstützung der externen Bail-in-Implementierung. Es konkretisiert die Vorgaben des Rundschreibens MaBail-in im Hinblick auf die Ausführungen zur Unterstützung der externen Implementierung der Herabschreibung und Umwandlung. Der im Merkblatt beschriebene Gesamtprozess wurde zunächst in einem ersten Schritt für ein zuvor definiertes Basisszenario erarbeitet. Das Basisszenario wird künftig sukzessive um weitere Komplexitätsstufen erweitert.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens „AM 2-K 4100-2018/003“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 10/2019“ bis zum 11. Juni 2019 bitte ausschließlich per E-Mail an Adresse Konsultation-10-19@bafin.de abzugeben.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der BaFin-Internetseite zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

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