BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:18.04.2019 | Geschäftszeichen AG 3-FR 1903-2019/0001 | Thema Sanierung/Abwicklung Konsultation 08/2019, Entwurf eines Rundschreibens zur Festlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Institute, bei denen ein Insolvenzverfahren als Abwicklungsstrategie glaubwürdig und durchführbar ist

Anlagen: Entwurf eines Rundschreibens zur Festlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Institute, bei denen ein Insolvenzverfahren als Abwicklungsstrategie glaubwürdig und durchführbar ist

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf eines Rundschreibens zur Festlegung des Mindestbetrages an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Institute, bei denen ein Insolvenzverfahren als Abwicklungsstrategie glaubwürdig und durchführbar ist, zur Konsultation.

Das geplante Rundschreiben beschreibt die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt im Hinblick auf die Festlegung der Mindestanforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten nach Artikel 12 SRM-VO und das Verlangen von deren Einhaltung gemäß § 49 Absatz 1 SAG beziehungsweise § 50 Absatz 1 SAG für Institute und Gruppen, bei denen die Durchführung eines Insolvenzverfahrens als Abwicklungsstrategie glaubwürdig und durchführbar ist.

Der Erfüllungsaufwand zu dem Rundschreiben stellt sich wie folgt dar:

Zusätzlicher neuer Erfüllungsaufwand, welcher nicht bereits durch die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 806/2014 vom 15. Juli 2014 und durch das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - SAG) vorgegeben ist, entsteht durch dieses Rundschreiben weder für die Institute noch für die BaFin.

Im Einzelnen:

Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger:
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand.

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft:
Zusätzlicher Erfüllungsaufwand sowie zusätzliche Bürokratiekosten entstehen für die Institute nicht.

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung:
Für die BaFin, den Bund und die Kommunen entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens AG 3-FR 1903-2019/0001 und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 08/2019“ bis zum 17. Mai 2019 bitte ausschließlich per E-Mail an Konsultation-08-19@bafin.de abzugeben.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der BaFin-Internetseite zu veröffentlichen. Daher bitte ich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback