Erscheinung:21.12.2016 | Geschäftszeichen VA 25-I 3201-2016/0002 | Thema Kapitalanlagen von Versicherern Konsultation 16/2016 – Kapitalanlagerundschreiben
Hinweise zur Anlage des Sicherungsvermögens von Erstversicherungsunternehmen, auf welche die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen (§§ 212 bis 217 VAG) Anwendung finden, sowie von inländischen Pensionskassen und Pensionsfonds
Die BaFin stellt den Entwurf eines Rundschreibens mit Hinweisen zur Anlage des Sicherungsvermögens (Kapitalanlagerundschreiben) für alle zum Erstversicherungsgeschäft zugelassenen Unternehmen, auf welche die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen (§§ 212 bis 217 VAG) Anwendung finden, sowie inländischen Pensionskassen und Pensionsfonds zur Konsultation.
Der vorliegende Konsultationsentwurf wendet sich nur an den o.g. Adressatenkreis. Die BaFin bestimmt damit gemäß § 1 Abs. 5 AnlV die näheren Vorgaben zu den Vorschriften der Anlageverordnung vom 18. April 2016 und gemäß § 16 Abs. 4 PFAV die näheren Vorgaben zu den besonderen Vorschriften des Kapitels 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung vom 18. April 2016.
Das Rundschreiben ersetzt mit in Kraft treten das bisher geltende Rundschreiben 4/2011 (VA) vom 15.04.2011 (GZ: VA 54–I 3200–2010/0008). Außerdem werden die Rundschreiben 1/2002 (VA) vom 12.04.2002 (GZ: Q 4-99/02) und 7/2004 (VA) vom 20.08.2004 (GZ: VA 14-O 1000-200/04) mit dem neuen Kapitalanlagerundschreiben aufgehoben.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 16/2016; VA 25-I 3201-2016/0002) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 16/2016) bis zum 31. Januar 2017 auf folgenden Wegen abgegeben werden:
- schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VA 25
oder
- per E-Mail an: Konsultation-16-16@bafin.de
Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.
Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.