Erscheinung:21.12.2016 | Geschäftszeichen WA 45-Wp 2136-2016/0001 | Thema Prospekte Konsultation 15/2016 - Angaben in den Verkaufsprospekten von Investmentvermögen
Entwurf einer Veröffentlichung zur Aufnahme von Angaben in die Verkaufsprospekte von Investmentvermögen
Die BaFin stellt den beigefügten Entwurf einer Veröffentlichung zur Aufnahme von Angaben in die Verkaufsprospekte von Investmentvermögen zur Konsultation.
Gegenstand des Konsultationsentwurfes ist die Aufnahme weiterer Angaben in die Verkaufsprospekte von Publikumsfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 51 %. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften sollen nunmehr angeben, ob der Portfoliomanager eine diskretionäre Entscheidungsbefugnis bei der Aktienauswahl hat oder ob nur ein Index nachgebildet wird. Sofern der Fonds sich auf eine Benchmark bezieht, ist diese auch im Verkaufsprospekt zu benennen. Darüber hinaus soll dem Anleger gegenüber dargestellt werden, auf welche Weise bzw. mit welchen Methoden die Kapitalverwaltungsgesellschaft von dieser abweicht bzw. wie sich der aktive Managementansatz hier verwirklicht.
Häufig werden dem Portfoliomanager zur Risikosteuerung bei der Verwaltung des Fonds Vorgaben gemacht. Wenn sich diese Vorgaben auf die mögliche Abweichung von der Wertentwicklung der Benchmark beziehen, ist der Anleger zukünftig darauf im Verkaufsprospekt hinzuweisen.
Schließlich sollen in einer grafischen Darstellung im Verkaufsprospekt Performanceverlauf des Fonds und Wertentwicklung der Benchmark in Form einer Kurve gegenübergestellt werden.
Stellungnahmen zu den Entwürfen können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 15/2016; WA 45-Wp 2136-2016/0001) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 15/2016) bis zum 27. Januar 2017 auf folgenden Wegen abgegeben werden:
- schriftlich an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat WA 45
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
oder
- per E-Mail an: Konsultation-15-16@bafin.de
Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.
Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.