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Erscheinung:07.12.2016 | Geschäftszeichen VA 25-I 5062-2015/0001 Konsultation 14/2016 - Aufstellung und Führung des Vermögensverzeichnisses, Aufbewahrung des Sicherungsvermögens

Entwurf eines Rundschreibens zur Aufstellung und Führung des Vermögensverzeichnisses, Vorlage des Ausdrucks und Aufbewahrung des Sicherungsvermögens

für alle

  • zugelassenen Erstversicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, die nicht Pensionskassen oder Unternehmen sind, auf welche die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen (§§ 212 bis 217 VAG) Anwendung finden
  • zugelassenen Erstversicherungsunternehmen und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung mit Sitz außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (§ 67 Absatz 1 VAG).

Die BaFin stellt den Entwurf eines Rundschreibens für die o. g. Adressaten zur Aufstellung und Führung des Vermögensverzeichnisses, Vorlage des Ausdrucks und Aufbewahrung des Sicherungsvermögens zur Konsultation.
Im Zuge der europäischen Harmonisierung veränderte der Gesetzgeber die Reihenfolge und die Inhalte der Kapitalanlagevorschriften. Seit dem 01.01.2016 wird daher zwischen Solvency-I und Solvency-II Unternehmen unterschieden. Um die unterschiedlichen Vorgaben zur Anlage des Sicherungsvermögens zu berücksichtigen, hat die BaFin bereits ein überarbeitetes Sicherungsvermögen-Rundschreiben für Solvency-I Unternehmen veröffentlicht.

Der vorliegende Konsultationsentwurf trägt den neuen VAG-Vorschriften für Solvency-II Unternehmen, die unter Bundesaufsicht der BaFin stehen, Rechnung und wendet sich nur an diese.

Das Rundschreiben soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Bis dahin können Solvency-II Unternehmen die Vordrucke des Rundschreibens 12/2005 (VA) (GZ: VA 14-O 1000-2005/257) zur Erstellung ihrer Sicherungsvermögensverzeichnisse nutzen.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können unter Angabe des Geschäftszeichens (Konsultation 14/2016; VA 25-I 5062-2015/0001) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 14/2016) bis zum 4. Januar 2017 auf folgenden Wegen abgegeben werden:

  • schriftlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat VA 25

oder

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine anschließende Anhörung ist nicht geplant.
Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte mit.

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