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Abbildung einer Flagge der Europäischen Union. © istockphoto.com/Ramberg

Erscheinung:30.06.2022 Bail-in-Implementierung: SRB und BaFin veröffentlichen aktualisierte Dokumente zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit

(BaFinJournal) Die BaFin begrüßt die vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution BoardSRB) aktualisierten operativen Leitfäden zur Bail-in-Implementierung Damit stellt der SRB den in seinem direkten Zuständigkeitsbereich stehenden Instituten eine Anleitung und Orientierungshilfe zur Operationalisierung des Bail-in-Instruments bereit.

Die neuen Leitfäden des SRB sind eine Erweiterung der im August 2020 veröffentlichten gleichnamigen Leitfäden. Der Dokumentensatz umfasst einen Playbook-Leitfaden (Operational Guidance on Bail-in Playbooks), Datenanweisungen (Bail-in Data Set Instructions) sowie eine Erläuterung zu Letzterem (Bail-in Data Set Explanatory Note). Erweitert wurden insbesondere die folgenden Aspekte: Verlusttransfer und Rekapitalisierung innerhalb einer Abwicklungsgruppe sowie die Anforderungen an die Managementinformationssysteme (MIS). Der gemeinsam mit den nationalen Abwicklungsbehörden erweiterte Playbook-Leitfaden berücksichtigt zudem Rückmeldungen von Banken sowie Erfahrungen aus Krisenübungen.

Im Zuge dieser Neuerungen haben BaFin und SRB für die Institute unter direkter SRB-Verantwortung auch die Bail-in-Guidance für die deutschen Internal-Resolution-Teams aktualisiert. Für Institute unter ihrer direkten Verantwortung veröffentlichte die BaFin bereits im Oktober 2021 die aktualisierten Mindestanforderungen zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in). Zudem stellt sie den Instituten demnächst eine erweiterte Fassung des Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung zur Verfügung.
Die Vorgaben des SRB und der BaFin bilden die Ausgangsbasis für eine effektive und effiziente Implementierung des Bail-in-Instruments. Ziel der Aktualisierungen ist es, die Abwicklungsfähigkeit der Institute weiter voranzutreiben und zu verbessern.

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