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Abbildung einer Flagge der Europäischen Union. © istockphoto.com/Ramberg

Erscheinung:24.05.2022 Crowdfunding Dienstleister

Mehr Transparenz für Anleger

(BaFinJournal) Welche Informationen müssen Crowdfunding-Dienstleister ihren Anlegerinnen und Anlegern mindestens verfügbar machen, damit diese berechnete Kreditwürdigkeitswerte und Preise von Crowdfunding-Angeboten transparent nachvollziehen können? Das legt der endgültige Entwurf für einen Regulatory Technical Standard (RTS) fest, den die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) am 13. Mai 2022 veröffentlicht hat. Die BaFin befürwortet den Standard. Aus ihrer Sicht konkretisiert er ihre Erwartungen prinzipienorientiert und trägt damit auch zu einer großen Bandbreite möglicher Crowdfunding-Projekte bei.

Konkret beinhaltet der RTS-Entwurf Mindeststandards für Informationen, die bei der Kreditrisikobewertung und Kreditbewertung zu berücksichtigen sind. Weiter stellt er Anforderungen an die Richtlinien und Governance-Regelungen, die sich die Unternehmen dafür selbst zu geben haben.

Teil der Regelungen sind zudem präzisierte Anforderungen, die bei der Bonitätsprüfung von Projektträgern und Crowdfunding-Projekten zu berücksichtigen sind. Damit hat die EBA Mindestanforderungen an die Kreditrisikobewertung, Governance und Risikomanagementstrukturen entworfen.

Die Standards widmen sich auch den Verfahren, über die Crowdfunding Dienstleister verfügen müssen, um sicherzustellen, dass Anlegerinnen und Anleger angemessen informiert sind. Dies umfasst insbesondere Informationen dazu, wie die Kreditrisikobewertung und Kreditbewertung seitens des Anbieters durchgeführt wird.

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