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Das Bild zeigt fünf Personen, in Business-Kleidung, die gemeinsam an einem großen Tisch etwas besprechen. Auf dem Tisch stehen mehrere Laptops und es liegen Gesprächsunterlagen verteilt. © Prostock-studio/stock.adobe.com

Erscheinung:13.01.2025 | Thema Geldwäschebekämpfung BaFin-Prüfungen zeigen: So lässt sich Geldwäsche noch besser bekämpfen

Die BaFin hat ihre Geldwäscheaufsicht weiter intensiviert und führt vermehrt Sonderprüfungen im Finanzsektor durch. Die Prüfungen zeigen: In einigen Bereichen der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht noch Handlungsbedarf. Worauf Unternehmen besonders achten müssen.

Unternehmen des Finanzsektors laufen Gefahr, für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, besonders angesichts aktueller Konflikte und geopolitischer Spannungen. Umso wichtiger ist eine wirksame Prävention. Der Sektor hat hier schon viele Fortschritte gemacht. Aber BaFin-Prüfungen zeigen weiterhin Verbesserungsbedarf.

Effektive Geldwäscheprävention ist ressourcenintensiv. Die Anforderungen sind hoch. Eine Schlüsselrolle spielen hierbei die Geldwäschebeauftragten. Sie müssen auffällige Zahlungsströme und Geschäftsmodelle frühzeitig erkennen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Eine anspruchsvolle Aufgabe, für die sie die Unterstützung der Geschäftsleitung brauchen – und ausreichende personelle und finanzielle Mittel. In der Praxis ist das nicht immer gegeben.

Gemeinsames Ziel

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein gemeinsames Ziel von Finanzaufsicht und Unternehmen. Beide Seiten müssen zusammenarbeiten, um wirksame Prävention zu gewährleisten. Die Rolle der BaFin: Sie prüft bei Sonderprüfungen die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und deren wirksame Umsetzung im Unternehmen. Das macht sie seit einigen Jahren verstärkt, so führte sie im Jahr 2022 48 eigene Geldwäsche-Sonderprüfungen durch, im Jahr 2023 waren es 66 und 2024 konnte die Anzahl noch einmal gesteigert werden.

Prävention nicht immer ausreichend

Bei diesen Sonderprüfungen stellte die Aufsicht unter anderem fest, dass Kontrollmaßnahmen oft nicht alle relevanten Geschäftsbereiche abdecken und nicht regelmäßig überprüft werden. Auch die Risikoanalyse ist häufig unvollständig, was eine nachvollziehbare Identifizierung und Bewertung der Risiken erschwert. Unternehmen müssen ihre Kunden- und Produktstruktur detailliert darstellen und die Organisations- und Vertriebsstruktur sowie Transaktionen vollständig erfassen.

Kreditinstitute und andere Finanzunternehmen müssen ihre Überwachungssysteme individuell anpassen, um Auffälligkeiten bei Transaktionen zu erkennen. Die BaFin stellte bei ihren Prüfungen fest, dass viele Unternehmen ihre Systeme nicht ausreichend an spezifische Risiken anpassen und die Parametrisierung nicht regelmäßig überprüfen.

Mängel fand die BaFin häufig auch bei der Dokumentation und Aufbewahrung von Legitimationsdokumenten. Finanzunternehmen sind verpflichtet, Daten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten aufzuzeichnen und aufzubewahren.

Den ausführlichen Beitrag zu den Sonderprüfungen der BaFin finden Sie unter diesem Link.

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