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Bild der Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention, Birgit Rodolphe. © Pavel Becker

Erscheinung:20.12.2022 | Thema Geldwäschebekämpfung „Wir sind noch lange nicht am Ziel“

(BaFinJournal) Am 8. Dezember 2022 diskutierten bei der BaFin-Fachtagung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Expertinnen und Experten über aktuelle regulatorische Entwicklungen. Was erwartet die BaFin in der Geldwäscheprävention von den Unternehmen unter ihrer Aufsicht? Ein Kurzkommentar von Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention der BaFin.

Das Ziel ist bekannt: Gemeinsam mit den beaufsichtigten Unternehmen wollen wir dazu beitragen, dass das Finanzsystem nicht für Geldwäsche missbraucht wird. Sind wir auf dem richtigen Weg? Ja, das sehen wir in den vielen Aufsichtsgesprächen, die wir mit den Verpflichteten führen. Sind wir am Ziel? Nein, noch lange nicht. Die Brisanz des Themas „Geldwäscheprävention“ hat deutlich zugenommen, ebenso die Geschwindigkeit von technischen Entwicklungen. Die Anforderungen an die Geldwäscheprävention steigen – und damit auch die Herausforderungen: bei den Unternehmen und bei der BaFin, die sie beaufsichtigt.

Wir haben deshalb unsere Kapazitäten auf diesem Gebiet deutlich ausgeweitet. Seit März 2022 gibt es bei der BaFin zwei Abteilungen, die für die Aufsicht über die Geldwäscheprävention zuständig sind. Insgesamt engagieren sich nun rund 150 Kolleginnen und Kollegen in zwölf Referaten in der Geldwäschepräventionsaufsicht. Das spüren auch die beaufsichtigten Unternehmen: Die deutsche Geldwäschepräventionsaufsicht im Finanzbereich wird intensiver.

Ich möchte gerne einige Beispiele geben für Herausforderungen in der Geldwäscheprävention, die uns in der Praxis immer wieder begegnen:

Die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird häufig auf Dienstleister ausgelagert – auch die Funktion des Geldwäschebeauftragten. Dies kann ein Plus an Effizienz bringen. Wir sehen aber auch, dass die Prävention dann teilweise nicht mehr so gut funktioniert. Ich appelliere deshalb an die Verpflichteten: Prüfen Sie die Qualität der Auslagerungsunternehmen immer sehr sorgfältig. Dank des FISG, des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes, können wir mittlerweile auch direkt in den Auslagerungsunternehmen prüfen. Das haben wir schon getan und wir werden es weiterhin tun.

Sehr wichtig ist auch, dass die Präventionssysteme Schritt halten mit der Geschäftsentwicklung. Die Sicherungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen zum Risikoappetit passen und mit der Geschäftsentwicklung mitwachsen. Und da die Anforderungen an die Geldwäscheprävention steigen, sollten Investitionen und Innovation auf diesem Gebiet sich angemessen weiterentwickeln. Für eine gute Geldwäscheprävention sind zudem zwei Dinge essentiell: ein solides und realistisches Verständnis der eigenen Risiken und die fortwährende Prüfung, ob die eigenen Präventionsmaßnahmen wirksam sind. Und auch bei arbeitsteiligen Strukturen und Kooperationsmodellen ist klar, wo wir die Verantwortung für die Geldwäscheprävention sehen: bei den Geldwäschebeauftragten.

Da die Anforderungen an sie gestiegen sind, sollten Banken und Nichtbanken die Stellen des Geldwäschebeauftragten und seiner Mitarbeiter attraktiver ausstatten und für gute Schulungen sorgen. Ein weiterer Tipp: Gute Geldwäschebeauftragte sind rar. Bilden Sie Ihren Geldwäschebeauftragten-Nachwuchs möglichst selbst aus, und setzen Sie frühzeitig einen zweiten stellvertretenden Geldwäschebeauftragten ein. Wichtig ist mir auch folgende Botschaft: die BaFin hat den gesetzlichen Auftrag, die Systeme zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch verpflichtete Institute zu beaufsichtigten. Hierfür greifen wir zu verschiedenen Maßnahmen aus unserem aufsichtlichen Werkzeugkasten. Wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, können wir in gravierenden Fällen auch Zwangsgelder oder geschäftsbeschränkende Maßnahmen verhängen.

In der Regulierung der Geldwäscheprävention stehen die Zeichen weiter auf europäische Harmonisierung und gleichzeitig auf Verschärfung: Mit der bevorstehenden Errichtung der AMLA (Anti Money Laundering Authority), der europäischen Geldwäschepräventionsbehörde, und dem hiermit in Verbindung stehenden europäischen Regulierungspaket wird in ganz Europa die Geldwäscheaufsicht weiter vereinheitlicht und einige Regeln werden strenger. So wird beispielsweise die bereits bestehende deutsche Kryptowertetransferverordnung künftig durch die europäische Geldtransferverordnung ersetzt werden, die um den Anwendungsbereich des Transfers von Kryptowerten erweitert werden soll. Für die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sollen die Regeln weiter verschärft werden. Dies soll im Rahmen der neuen EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung geschehen. Voraussichtlich wird die Verordnung die Erhebung von weiteren Daten zum wirtschaftlich Berechtigten verlangen.

Dies erfordert von den verpflichteten Unternehmen umfassende Anstrengungen. Wir sehen, dass dies für die Verpflichteten eine Herausforderung darstellen kann. Die Anstrengungen sind jedoch wichtig, denn wir brauchen dringend mehr Transparenz. Am Ende geht es darum, dass die Verpflichteten durch ihre Präventionssysteme dazu beitragen sollen, das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu verhindern. Sobald sie eine verdächtige Transaktion festgestellt haben, sind sie verpflichtet, unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) abzugeben. Die FIU analysiert diese und meldet ihrerseits die verdächtigen Fälle an die Strafverfolgungsbehörden. So arbeiten Privatsektor und Behörden gemeinsam an der Erreichung des Ziels: der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

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