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Symbolfoto © BaFin

Erscheinung:18.02.2022 Moderne Aufsicht: Hinweisgeberstelle weiter ausgebaut

Was haben die Hinweisgeberstelle der BaFin und eines der bekanntesten Märchen der Gebrüder Grimm gemeinsam? Mehr, als auf den ersten Blick erwartet wird.

Aschenputtel sitzt am Tisch und sortiert Linsen. Ihre Freunde, die Tauben, helfen ihr dabei: die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Bei der BaFin übernehmen diese Aufgabe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kürzlich weiter ausgebauten Hinweisgeberstelle und der neuen Market Contact Group (MCG). Sie prüfen und filtern die Hinweise, die von Whistleblowern und Marktteilnehmern an die Aufsicht herangetragen werden.

Eine wichtige und verantwortungsvolle Funktion, wie auch BaFin-Präsident Mark Branson in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ anmerkte: „Man muss versuchen, die wichtigen und richtigen Hinweise herauszufiltern. Wir müssen ein Gesamtbild zusammensetzen, auf dessen Basis man entscheiden kann.“

Hinweisgeberstelle: Sichtbarer und besser erreichbar

An die Hinweisgeberstelle können sich Whistleblower wenden. Mit anderen Worten: Personen, die aufgrund ihrer persönlichen oder beruflichen Stellung über Informationen zu beaufsichtigten Unternehmen verfügen, die nicht allgemein bekannt sind. Solche Informationen können für die Finanzaufsicht wertvoll und sehr hilfreich sein, vor allem, wenn dadurch ein Fehlverhalten belegt wird. Die BaFin kann damit Fehlentwicklungen abstellen oder sogar verhindern.

Bei der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals wurde deutlich, dass die seit Mitte 2016 bestehende Hinweisgeberstelle noch sichtbarer und besser erreichbar sein muss. Die BaFin richtete daher speziell dafür ein Referat ein. Zudem gestaltete sie den Internetauftritt neu, damit Hinweisgeber die BaFin unkompliziert kontaktieren können. Neben den üblichen Kanälen wie E-Mail, Telefon, Post oder persönlichen Besuchen gibt es ein elektronisches Hinweisgebersystem (siehe Infokasten, Seite XY), das anonyme Kommunikation ermöglicht.

Neue Market Contact Group

Im Referat der Hinweisgeberstelle hat die BaFin auch ihre neue Market Contact Group eingerichtet. Sie ist Anlaufstelle für Marktteilnehmer wie Shortseller und Analysten, aber auch für Journalistinnen und Journalisten. Solche und andere Expertinnen und Experten verfügen oft über wertvolle Informationen zum Marktgeschehen. Die Market Contact Group nimmt solche Informationen zentral entgegen und leitet sie innerhalb der BaFin an die jeweiligen Fachbereiche weiter. Bei Bedarf stellt sie den direkten Kontakt zu einer Expertin oder einem Experten des zuständigen Fachbereichs her.

Schutz für Hinweisgeber

Wer sich an die Market Contact Group wendet, braucht in der Regel keinen besonderen Schutz. Whistleblower dagegen müssen oft um ihre berufliche Stellung fürchten, wenn sie der Hinweisgeberstelle interne Informationen zukommen lassen. Aber seit Dezember 2019 greift in der Europäischen Union die Whistleblower-Richtlinie. Sie schützt Personen, die Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union melden. Wesentliche Teile dieser Richtlinie sind in die im Juli 2021 veröffentlichte BaFin-Hinweisgeberverordnung (BaFinHwgebV) eingeflossen. Danach darf die BaFin die Identität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern ohne deren ausdrückliche Einwilligung in der Regel nicht bekannt machen. Der Hinweisgeberschutz findet sich auch im Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) – genauer gesagt in der Bereichsausnahme des § 4d Absatz 5 FinDAG für das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Laut IFG hat jede Bürgerin und jeder Bürger ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Zum Schutz der Whistleblower ist dieses Recht bei Vorgängen nach dem Hinweisgeberverfahren nicht gegeben.

Der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern geht noch weiter: Sie dürfen weder nach arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften verantwortlich gemacht noch zum Ersatz von Schäden herangezogen werden, wenn sie bei Unternehmen und Personen beschäftigt sind, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.

Auf einen Blick:Elektronisches Hinweisgebersystem

Das elektronische Hinweisgebersystem ermöglicht jedem Menschen mit Internetzugang, anonym mit der BaFin in Kontakt zu treten. Informationen können der BaFin über ein Formular, an das sich Dateien anhängen lassen, unkompliziert übermittelt werden. Wer will, kann auch ein vollständig anonymes Postfach einrichten, zu dem nur er Zugang hat. Ein solches Postfach ist hilfreich, wenn Hinweisgeber zu einem späteren Zeitpunkt ergänzende Informationen bereitstellen möchten. Zudem kann die BaFin dann einfacher Rückfragen zu einer bestimmten Eingabe stellen. Die Identität der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber ist auf diesem Weg bestmöglich geschützt, da das System keine Daten erhebt, die es ermöglichen, die Absender zu identifizieren. Eine Rückverfolgung ist technisch ausgeschlossen.

Viermal mehr Hinweise

Die Neuausrichtung der Hinweisgeberstelle trägt der wachsenden Zahl von Hinweisen Rechnung. Seit 2017 hat sich diese Zahl vervierfacht (siehe Abbildung). Damals hatte die BaFin 629 Hinweise bearbeitet. Im Jahr 2021 waren es insgesamt 2.281 Hinweise. Rund 50 Hinweise gingen im vergangenen Jahr bei der im August ins Leben gerufenen Market Contact Group ein.

Zahl der Hinweise

Balkendiagramm zeigt Entwicklung der Hinweiszahlen von 2016 bis 2021 @BaFin Zahl der Hinweise

Verfasst von

Mario Kyriasoglou
Referat Hinweisgeberstelle

Hinweis

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Zusatzinformationen

BaFinJournal 02/2022 (Download)

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