BaFin - Navigation & Service

Das Foto zeigt die ESMA-Vorsitzende Verena Ross. © Thomas Tratnik / BaFin

Erscheinung:17.11.2022 | Thema Verbraucherschutz BaFin-Verbraucherschutzforum

Verbraucherschutz aus EU-Perspektive

(BaFinJournal) Statement von Verena Ross, Vorsitzende der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)

1. Bedeutung der Teilnahme von Privatanlegerinnen und Privatanlegern an den Kapitalmärkten

Europa drohen große Lücken bei der Altersversorgung, denn die bestehende Altersversorgung wird nicht ausreichen, um allen einen finanziell sicheren und angenehmen Ruhestand zu ermöglichen. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen deshalb selbst aktiv werden. Nur wie? Sparen alleine wird, insbesondere in Zeiten hoher Inflationsraten, nicht genügen. Sparer müssen deshalb zu Anlegern werden, um vom Wirtschaftswachstum und vom Zinseszinseffekt zu profitieren. Dies lässt sich am besten und einfachsten durch Anlagen am öffentlichen Kapitalmarkt erreichen, die – zumindest historisch betrachtet – auf lange Sicht gute Renditen erzielen.

2. Wie kann die Teilnahme von Privatanlegerinnen und Privatanlegern an den Kapitalmärkten gefördert werden?

Ob Anleger am Kapitalmarkt investieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einige dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Wertpapieraufsehern, zum Beispiel Steuerregelungen. Was Wertpapieraufseher jedoch tun können – und wofür sich die ESMA einsetzt – ist, regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Vertrauen der Anleger in die Kapitalmärkte stärken. Privatanleger sollen wohlinformierte Anlageentscheidungen treffen und aus einem Produktangebot wählen können, das ihnen eine faire Chance bietet, ihre Anlageziele zu erreichen.

3. Aktuelle Initiativen der ESMA

Die ESMA weist stets darauf hin, wie wichtig Kosten und Gebühren für den langfristigen Anlageerfolg sind. Sie setzt sich nicht nur dafür ein, dass Kosten und Gebühren offengelegt werden, sondern zeigt auch unangemessene Gebührenstrukturen auf, zum Beispiel bestimmte erfolgsabhängige Vergütungen im Fonds-Bereich. Darüber hinaus analysiert die ESMA in ihren jährlichen Vergleichsstudien zu aktiv und passiv verwalteten Fonds die Auswirkungen von Kosten und Gebühren auf die Rendite.

Des Weiteren hat die ESMA neue Vertriebs- und Geschäftsmodelle – zum Beispiel Neo-Broker und Robo Advisor – im Blick und stellt sicher, dass bei diesen dieselben Standards eingehalten werden wie bei traditionellen Geschäftsmodellen. Auch die neuen Vertriebsinstrumente und -wege in der digitalen Welt werden von der ESMA sehr genau beobachtet. Hierzu zählen unter anderem Gaming Features in Handels-Apps, die Anleger zu spekulativem Verhalten und hohen Handelsfrequenzen verleiten, was beides nicht im Interesse der Anleger ist und diese erheblichen Risiken aussetzen.

Dieser Beitrag zum BaFinJournal wäre nicht vollständig, ohne ESG-Investitionen und die Risiken des „Greenwashing” zu erwähnen. Auch hier ist es das Ziel der ESMA, ein regulatorisches Rahmenwerk zu schaffen, das sicherstellt, dass Anleger beim Kauf von ESG-Produkten angemessene Informationen erhalten und beim Kauf von ESG-Produkten tatsächlich nachhaltige Finanzanlagen erhalten.

Einige unserer Regelungen können zugegebenermaßen noch weiter verbessert werden. Die ESMA unternimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten aber alles, um den Schutz von Privatanlegern zu gewährleisten. Der Anlegerschutz steht bei uns immer an erster Stelle.

Das könnte Sie auch interessieren

Wie wirkt sich der demographische Wandel auf den Verbraucherschutz aus? Welche Chancen und Risiken bringen innovative Technologien den Verbraucherinnen und Verbrauchern? Was bedeuten Trends wie Selbstexpertisierung, Open Finance oder Neuromarketing für ihre Resilienz? Und: Wie geht die BaFin mit solchen Entwicklungen in ihrer Aufsichtspraxis um?

Über diese und viele weitere Fragen rund um den Verbraucherschutz haben sich Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft, Verbraucherschutz, Finanzindustrie und Aufsicht beim diesjährigen Verbraucherschutzform der BaFin ausgetauscht.

Das BaFinJournal begleitet die Veranstaltung. Eine Übersicht über die vorab veröffentlichten Kurzkommentare finden Sie hier.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback