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Erscheinung:18.03.2022 | Thema Fintech Fragmentierte Wertschöpfungsketten: Veränderungen konstruktiv begegnen

(BaFinJournal) Von Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht, BaFin

Die Finanzindustrie verändert sich im Eiltempo. Die Digitalisierung ermöglicht eine größere Arbeitsteilung. Neue, innovative Unternehmen tauchen am Markt auf, die entlang der Wertschöpfungskette von Finanzdienstleistungen andocken können. FinTechs besetzen oft die Schnittstelle zu Kundinnen und Kunden, beispielsweise indem sie ihnen in eigenem Namen über Smartphone-Apps einen Zugang zu Finanzdienstleistungen anbieten, die im Hintergrund von regulierten Banken erbracht werden. Stichwort „White-Labeling“: Technologieanbieter treten als Dienstleister für beaufsichtigte Unternehmen auf und bedienen diese mit verschiedenen Leistungen. Alles in allem brechen traditionelle Wertschöpfungsketten immer weiter auf, und Dienstleistungen werden auch an branchenfremde Unternehmen ausgelagert. Zum Teil an Standorte jenseits der deutschen oder europäischen Grenzen.

Diese Entwicklung bedeutet für uns Aufseher: Komplexität und Dynamik nehmen zu. Auch wir müssen uns verändern; schneller werden, mehr Informationen verarbeiten und flexibler auf das sich verändernde Marktumfeld reagieren. Es gilt, neue Risiken und Geschäftsmodelle frühzeitig zu analysieren und zu bewerten. Um in einem Marktumfeld, das durch fragmentierte Wertschöpfungsketten geprägt ist, nicht den Überblick über neue oder veränderte Risikoquellen zu verlieren, müssen wir verstärkt auch Akteure jenseits der unmittelbaren Aufsichtsobjekte im Blick haben. Zum Beispiel Mehrmandantendienstleister.

Aktuelle und granulare Daten über sämtliche Elemente der Wertschöpfungsketten hinweg sind essentiell für die Aufsicht der Zukunft. Das umfasst Unternehmensdaten, die uns zeitnah vorliegen und die wir auch mithilfe von künstlicher Intelligenz genau auswerten können. Idealerweise nicht nur aus dem Meldewesen, sondern auch ergänzende Informationen wie Berichte in den Medien und von Analysten sowie aus anderen relevanten Quellen.

Auch der regulatorische Rahmen muss der neuen Normalität Rechnung tragen und unseren aufsichtlichen Instrumentenkasten komplettieren. Einige neue Regeln wurden bereits implementiert, zum Beispiel im Hinblick auf Mehrmandantendienstleister. Damit hat die Aufsicht nicht nur Kenntnisse, sondern auch Befugnisse gegenüber wichtigen, auch branchenfremden Dienstleistern. Das stärkt den Leitsatz, dass die Finanzmarktregulierung grundsätzlich alle Unternehmen in dem Maße erfasst, wie ihre Tätigkeit vergleichbare Risiken verursacht: same business, same risks, same rules – gleiches Geschäft, gleiche Risiken, gleiche Regeln.

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