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Portraitfoto von Dr. Florian Toncar, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen © Bundesministerium der Finanzen

Erscheinung:09.09.2022 | Thema Nachhaltigkeit Sustainable Finance als Wettbewerbsvorteil für den Standort Deutschland

(BaFinJournal) Kurzkommentar von Dr. Florian Toncar, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

Ziel der Bundesregierung ist, Deutschland zu einem weltweit führenden Sustainable Finance-Standort weiterzuentwickeln. Ein stabiles und resilientes Finanzsystem, das für nachhaltige Investitionen und Geschäftsmodelle verlässlich bereitsteht, ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Für uns ist daher essentiell, dass durch Sustainable Finance (SF) das Bewusstsein der Finanzindustrie für Risiken und Chancen bzgl. Nachhaltigkeitsaspekten gestärkt wird und Kapitalflüsse so verändert werden, dass die 17 globalen Ziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung erreicht und das Pariser Klimaschutzabkommen umgesetzt werden („shifting the trillions“). Der Einsatz und das Ziel der BaFin, Greenwashing zu bekämpfen, tragen dazu in außerordentlich wertvoller Weise bei.

Die im Mai 2021 mit 26 konkreten Maßnahmen veröffentlichte Deutsche Sustainable Finance-Strategie (DSFS) weiterhin umzusetzen, ist der neuen Bundesregierung auch ein großes Anliegen – hier beispielhaft einige bereits erzielte Erfolge:

Der Sustainable Finance-Beirat wurde auch in der 20. Legislaturperiode eingerichtet. Die konstituierende Sitzung fand am 10. Juni 2022 im BMF statt. Mit Blick auf eine transparentere, einheitlichere Orientierung zu ESG arbeitet das BMF zusammen mit dem Beirat daran, dass sich Investoren bezüglich des ESG-Gehalts ihres Anlageproduktes besser informieren können. Auch schreibt der Bund die Erfolgsgeschichte der Grünen Bundeswertpapiere fort: Das Emissionsvolumen von Grünen Bundeswertpapieren soll auch im Jahr 2022 weiter ausgebaut werden (nach 12,5 Mrd. Euro in 2021 und 11,5 Mrd. Euro in 2020).

Wir setzen uns zudem für eine praxisorientierte und ambitionierte SF-Regulierung auf EU-Ebene ein, z.B. bei der Ausgestaltung der EU-Taxonomie durch technische Prüfkriterien für die Umweltziele 3-6, aber auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Wir haben während des Trilogs zur „Corporate Sustainable Reporting Directive“ (CSRD) durchgesetzt, dass in Level-2-Rechtsakten die Arbeiten globaler Standardsetzer angemessen berücksichtigt werden, um proportionale und einheitliche Berichtsstandards zu ermöglichen. Frankfurt hat den Zuschlag für den Sitz des im November 2021 errichteten „International Sustainability Standards Boards“ (ISSB) und das Büro seines Vorsitzenden erhalten. Damit ist Deutschland die Drehscheibe in Europa im Hinblick auf die Ausarbeitung einer „global baseline“ und Entwicklung nachhaltiger Finanzexpertise. Die G7 begrüßt die Einrichtung des ISSB in ihrem Communiqué von Mai 2022 ausdrücklich und betont die Notwendigkeit, ISSB- und nationale bzw. regionale Standards interoperabel zu gestalten.

Damit werden zwei weitere Faktoren deutlich, die für den Erfolg von Sustainable Finance unerlässlich sind: Eine konstruktive Fachdebatte zwischen Politik, Aufsicht, Finanzmarktakteuren, Verbrauchern, Realwirtschaft und Wissenschaft und eine beständige, vertiefte internationale Kooperation.

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Nachhaltigkeit – wohl kaum ein weiteres Thema hat die Finanzmärkte in den vergangenen Jahren ähnlich stärk geprägt wie dieses. Am 13. September 2022 diskutieren bei der BaFin-Konferenz „Sustainable Finance“ Expertinnen und Experten über Regulierung und Praxisfragen in Sachen ESG (Environmental, Social, Governance).

Das BaFinJournal begleitet die Veranstaltung. Eine Übersicht über die vorab veröffentlichten Kurzkommentare finden Sie hier. Dort werden in den Wochen nach der Veranstaltung auch Fachbeiträge zu ausgewählten Themen publiziert.

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