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Das Bild zeigt eine mit Geld gefüllte Waschmaschine und symbolisiert das Thema Geldwäsche. © istockphoto.com / typhoonski

Erscheinung:17.12.2019 | Thema Geldwäschebekämpfung Bitte den Stecker ziehen

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind eine schwere Belastung für Deutschlands Finanzsektor. Rund 500 Experten haben auf einer BaFin-Fachtagung mit Geldwäscheaufsehern darüber diskutiert, worauf es beim Kampf gegen Finanzkriminalität ankommt.

Zahlreiche Geldwäscheskandale in EU-Staaten haben der Reputation der betroffenen Banken zuletzt geschadet. Hinzu kommt: Die Vorfälle haben auch Zweifel an der Integrität des gesamten europäischen Finanzsektors aufkommen lassen – und wirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe angerichtet.

So wurden etwa über die dänische Danske Bank Gelder aus obskuren russischen Quellen verschoben, was zu enormen Schäden für den Finanzplatz Dänemark geführt hat. Schlimmer traf es noch Lettlands drittgrößte Bank, die ABLV, die Geldwäschevorwürfe am Ende die Existenz kosteten.

BaFin-Fachtagung mit Geldwäscheaufsehern

Obwohl jeder dieser Geldwäschefälle anders ist, lassen sich aus ihnen Lehren ziehen – für Deutschlands Kreditinstitute wie für die nationale Finanzaufsicht. Auf der BaFin-Fachtagung „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Finanzinstituten und Geldwäscheaufseher darüber ausgetauscht, wie verhindert werden kann, dass Finanzinstitute für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Verbrechen missbraucht werden.

Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor für die Bankenabwicklung und die Geldwäscheprävention bei der BaFin, tritt an diesem Morgen als Gastgeber ans Rednerpult des ehemaligen Plenarsaals des Deutschen Bundestags in Bonn, dem heutigen World Conference Center. „Nur, wenn Aufseher, Strafverfolger und Banken ein besserer Informationsaustausch gelingt, können wir Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiv bekämpfen“, sagt Pötzsch und verweist auf die Anti Financial Crime Alliance (AFCA). Es ist eine neue öffentlich-private Partnerschaft aus der federführenden Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls, der BaFin, dem Bundeskriminalamt sowie mehr als einem Dutzend deutscher Banken. Das Ziel: den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor auf nationaler Ebene beschleunigt voranzutreiben (siehe BaFinJournal Oktober 2019).

In den vergangenen Jahren, lobt Pötzsch, hätten Deutschlands Finanzinstitute reagiert und erhebliche Ressourcen aufgewendet, um den Missbrauch des Finanzsystems durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. „Doch es gibt immer noch Luft nach oben“, mahnt er.

Hart durchgreifen

Dass Deutschlands oberster Geldwäscheaufseher im Ernstfall hart durchgreift, hat sich in Finanzkreisen herumgesprochen. Das gilt spätestens, seitdem er - damals erst wenige Monate im Amt – einem großen deutschen Institut einen Sonderbeauftragten ins Haus schickte, der die Fortschritte der Bank bei der Geldwäscheprävention beaufsichtigen soll.

Rund 500 Teilnehmer nutzten im vollbesetzten Saal die Gelegenheit, sich zu informieren und fachlich auszutauschen. Moderiert wurde die Veranstaltung von Bettina Volprecht, die bei der BaFin unter anderem das für das Veranstaltungsmanagement zuständige Referat leitet, und Dr. Jens Fürhoff, Abteilungsleiter Geldwäscheprävention bei der BaFin. Im Mittelpunkt stand nicht nur die BaFin-Aufsichtspraxis, sondern auch die Arbeit der Financial Intelligence Unit, die empirische Forschung zur Terrorismusfinanzierung und die Europäisierung der Geldwäscheprävention.

Risikobasierter Ansatz

Eine maßgebliche Rolle spielte insbesondere die erste deutsche nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (NRA), die das Bundesministerium der Finanzen federführend erstellt hat, und an der sich auch die BaFin fachlich beteiligt hat (siehe BaFinJournal November 2019). Darin werden Stärken, Schwächen und Risiken analysiert. Kernbestandteil ist der risikobasierte Ansatz, den Deutschland bei der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verfolgt. „Das ist ein Pflichtenheft für die Institute. Bei unseren Prüfungen werden wir das nachhalten“, kündigt Pötzsch an.

Die Geldwäsche-Aufseher gaben einen Einblick in die laufende Praxis. Allein 2019 kontrollierten die Geldwäscheaufseher der BaFin rund 100 Institute im Rahmen ihrer Sonderprüfungen, zu denen Anlass- und Routineprüfungen gehören. Im Vorjahr waren es 70. Eine Neuheit in der Abteilung Geldwäscheprävention ist die Intensivbetreuung von Instituten. Ein Referat beaufsichtigt stark risikobehaftete Kreditinstitute „in enger Manndeckung“, wie es heißt.

Die Geldwäscheaufseher der BaFin haben es bei Kontrollen in Banken hin und wieder mit grundlegenden Problemen zu tun. Etwa dann, wenn ein Kreditinstitut den Prüfern keine IT-Zugangsrechte für das Kernbankensystem bereitstellen kann. Dies gilt auch, erklärt BaFin-Geldwäscheaufseher Christopher Haas, wenn die Geldwäschebeauftragten in den Banken lückenhafte Dokumentationen im Kontrollplan des jeweiligen Instituts vorlegen. Für weitere Informationen verweist er daher auf die BaFin-Homepage.
Dort sind die „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ der BaFin für die verpflichteten Unternehmen des Finanzsektors hinterlegt.

Pläne auf europäischer Ebene

Zuletzt hatten die Pläne einiger EU-Staaten für Aufsehen gesorgt. So verlangen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande und Lettland, dass es künftig eine Geldwäscheaufsicht auf europäischer Ebene geben soll. Der Forderung folgten inzwischen konkrete Schritte: Vor einer Woche gaben die EU-Finanzminister der EU-Kommission den Auftrag, die Möglichkeit auszuloten, eine europäische Anti-Geldwäschebehörde aufzubauen. Ob oder in welchem Umfang nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin dafür Zuständigkeiten abgeben sollen, ist noch nicht geklärt.

„Ich möchte unsere nationalen Aufseher behalten“, erklärt dazu Dr. Birgit Roos, Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse Krefeld. Sie plädiert in Bonn für eine Aufgabenteilung nach Vorbild der prudenziellen Bankenaufsicht. Aufseher von BaFin und Bundesbank beaufsichtigen dabei vornehmlich Großbanken, sogenannte bedeutende Institute, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Zentralbank (EZB).

Die Politik habe zu entscheiden, ob eine neue EU-Behörde geschaffen oder die europäische Geldwäscheaufsicht bei einer bereits bestehenden Institution angesiedelt sein soll, erklärt BaFin-Exekutivdirektor Pötzsch. Diskutiert wird, ob für diese Aufgabe die EZB oder die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA in Frage kämen, die dann wohl mit weiteren Befugnissen wie Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet würden.

Sinnvoll wäre es nach Meinung des BaFin-Exekutivdirektors, eine neue europäische Anti-Geldwäschebehörde bis zum Jahr 2021 oder 2022 zu schaffen. Eine weitere Überlegung wäre, mittelfristig auch die bisher nationalen Financial Intelligence Units (FIUs) auf europäischer Ebene zu zentralisieren. Bislang bewerten die jeweiligen nationalen Zentralstellen die Geldwäsche-Verdachtsmeldungen und leiten sie gegebenenfalls an die zuständigen Strafverfolger weiter. Bevor es zu einem solchen Schritt komme, sei zunächst ein gemeinsamer Datenpool aller FlUs in der EU denkbar. Hierfür müssten jedoch die rechtlichen Vorgaben auf EU-Ebene geschaffen werden. Auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Staaten könne noch verbessert werden, sagt Pötzsch.

Europäisierung der Geldwäscheprävention und -bekämpfung

Tatsächlich führt nach Meinung der anwesenden Experten nichts an einer Europäisierung der Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorbei. Davon sind auch Branchenvertreter überzeugt. Ein Ende müsse die bisherige Praxis auf europäischer Ebene in diesem Bereich finden, lediglich mindestharmonisierte Richtlinien zu erlassen, die den einzelnen EU-Staaten große Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht ermöglichen.

Auch Klaus Kumpfmüller, Vorstandsmitglied der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) moniert „den Flickenteppich in der Europäischen Union“, in der es derzeit „28 unterschiedliche Policies an Geldwäscheprävention“ gebe. Daher sei ein einheitliches „Set of Rules“ für die Zukunft wünschenswert. Auch BaFin-Exekutivdirektor Pötzsch setzt sich dafür ein. Hinzu kommt: Schwache nationale Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einzelnen EU-Staaten seien derzeit vor allem für weltweit operierende Institute ein Problem.

Dem pflichtet auch Professor Stefan Simon bei, der als designierter Vorstand der Deutschen Bank die Bedeutung einer einheitlichen Jurisdiktion für global operierende Banken hervorhebt. Eine solche gebe den Instituten größere Rechtssicherheit. Das gelte auch für Staaten außerhalb der EU.

Wie schwierig und vielschichtig die Bekämpfung der Geldwäsche ist, macht Dr. Thora Funken von der Financial Intelligence Unit (FIU) mit aktuellen Daten deutlich. Bei dieser Stelle werden Meldungen der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz zentral registriert, analysiert und nach Wichtigkeit sortiert und dann bei Vorliegen eines Anfangsverdachts an die ermittelnden Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Der Arbeitsaufwand wächst stetig. So nahm die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle 2018 im Vergleich zum Vorjahr um rund 30 Prozent auf 77.252 zu.

Nach wie vor kommen fast alle Meldungen von Banken und Versicherungen, bei denen die Finanzaufsicht BaFin die Einhaltung von Geldwäschevorschriften streng prüft und gegebenenfalls sanktioniert. Dagegen meldeten Immobilienmakler, Anwälte, Notare und Händler aus dem Nichtfinanzsektor 2018 mit weniger als 600 Verdachtsfällen kaum Auffälligkeiten bei ihren Geschäften. Die größten Risikofelder sind der FIU-Expertin zufolge der Immobiliensektor und Finanztransfergeschäfte mit hoher Bargeldintensität. Dazu zählt der Handel mit Luxusgütern wie etwa Autos, Kunst, Antiquitäten und Edelsteinen.

FATF-Prüfung: Finanzinstitute sind gefragt

Die Leiterin des FIU-Risikomanagements macht deutlich: Auch Anbieter, die Kryptowerte wie Bitcoins verwahren, verwalten und sichern, sind künftig verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Deshalb haben die Geldwäsche-Ermittler auch die mit ihnen verbundenen Risiken im Blick. Gleiches gilt in Bezug auf Nicht-Regierungs- und Hilfsorganisationen, die regelmäßig große Geldsummen ins Ausland transferieren.

Die Tagungsteilnehmer aus der Finanzbranche hören nicht nur spannenden Vorträgen von Experten zu, sondern setzen auch eigene Themen auf die Agenda. So stimmten viele von ihnen im Vorhinein in einer interaktiven Umfrage über ein Thema ab, über das die BaFin sie auf der Veranstaltung näher informieren sollte. Das Ergebnis: die im Herbst kommenden Jahres anstehende Prüfung Deutschlands durch die Financial Action Task Force (FATF). Dieses internationale Gremium ist der weltweite Standardsetzer bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Verschärfte Kriterien

Was die Finanzbranche insoweit erwartet: Drei Wochen lang werden die Prüfer der FATF im nächsten Jahr die Strukturen und Regeln des Anti-Geldwäsche-Systems in Deutschland untersuchen und benoten. Seit dem letzten Test 2010 wurden die Kriterien verschärft. So stehen nun die praktische Anwendung und die Effizienz der Maßnahmen für den Finanzbereich und benachbarte Sektoren wie den Immobilien- und Luxusgüterhandel im Mittelpunkt. Die Prüfer sprechen dazu mit Vertretern staatlicher Institutionen, aber auch mit ausgewählten Verbänden und Finanzinstituten. Federführend für die Präsentation des deutschen Anti-Geldwäsche-Systems ist dabei das Bundesministerium der Finanzen.

Die Vorbereitung auf diese sehr intensive Prüfung erfordert bereits jetzt einen hohen Aufwand aller Betroffenen. Das ist es jedoch wert. Schließlich geht es um viel: der Schwarzgeldwaschmaschine den Stecker zu ziehen und die Finanzquellen des Terrorismus trockenzulegen.

Autorin

Annkathrin Frind
BaFin-Referat Reden und Publikationen

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