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Das Bild zeigt Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor des Geschäftsbereichs Abwicklung der BaFin. © BaFin / Andreas Glänzel

Erscheinung:17.12.2019 Mittelgroße Banken im Fokus

Bei der zweiten Abwicklungskonferenz der BaFin in Frankfurt stellt Dr. Thorsten Pötzsch klar, dass auch große Institute abgewickelt werden können. Für mittelgroße Institute unterstützt er die Idee eines „Abwicklungsregimes light“.

Schon zu Beginn stand das Thema Größe im Raum. „Eine Bankenabwicklung muss nicht an der Größe des Instituts scheitern“, betonte Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor des Geschäftsbereichs Abwicklung der BaFin in seiner Eröffnungsrede auf der zweiten BaFin-Abwicklungskonferenz am 4. Dezember im Gesellschaftshaus des Frankfurter Palmengartens.

Ziel der Veranstaltung war es, den rund 250 Teilnehmern aus der Finanzindustrie einen Überblick über die Schwerpunkte der Abwicklungsplanung im Jahr 2020 zu vermitteln. Weitere Themen waren die regulatorischen Änderungen auf Grundlage des Bankenpakets (siehe BaFinJournal Dezember 2018) sowie das Zusammenspiel zwischen Sanierungs- und Abwicklungsplanung.

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion über die Anwendbarkeit des Abwicklungsregimes auf mittelgroße Banken verwies Pötzsch auf zwei US-amerikanische Abwicklungsfälle in der Finanzkrise – namentlich IndyMac und Washington Mutual. Hier habe sich gezeigt, dass die Kosten einer Abwicklung maßgeblich davon abhingen, ob genug Verlustabsorptionskapital verfügbar sei und ob verwertbare und aktuelle Daten vorlägen. Diese Voraussetzungen müssten Abwicklungsbehörden und Institute heute gemeinsam sicherstellen, indem sie die eigentliche Abwicklung sorgfältig planten und damit die Abwicklungsfähigkeit herstellten.

Daten spielen entscheidende Rolle

Svetlana Dimova, Leiterin der Abteilung Abwicklungsplanung, bekräftigte die Notwendigkeit einer aktiven und konstruktiven Mitarbeit der Institute, um deren Abwicklungsfähigkeit zu verbessern. Die konkreten Schwerpunkte der Abwicklungsplanung teile die BaFin jedem Institut individuell mit. Das gelte vor allem auch für die Qualität der Daten, die die Institute der BaFin zur Abwicklungsplanung im Jahr 2020 liefern müssten, hob Ralf Zimpel, Referatsleiter Koordination Abwicklungsplanung, in seinem Vortrag zu Datenanforderungen und Reporting hervor.

Eine spannende Diskussion ergab sich beim Expertengespräch „Herausforderungen der Sanierungs- und Abwicklungsplanung in der Praxis“. Die teilnehmenden Spezialisten aus der Industrie, der Europäischen Zentralbank und der BaFin gingen insbesondere der Frage nach, inwieweit die umfangreichen Dokumentationspflichten der Institute zielorientiert sind. Dabei waren sich die Experten einig, dass die Sanierungs- und Abwicklungsplanung vorangetrieben werden müssen, um die praktische Umsetzbarkeit der in den Plänen vorgesehenen Handlungsoptionen der Institute und Behörden herzustellen.

Im Hinblick auf die regulatorischen Änderungen durch das Bankenpaket erläuterte der Leiter der Abteilung Grundsatz, Recht und Gremien, Dr. Manfred Heemann, wie sich die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible LiabilitiesMREL) künftig berechnet. Holger Helms, Referatsleiter Krisenmanagement, gab einen praktischen Einblick in die Vorbereitung der konkreten Krisenprozesse bei einer Bankenabwicklung.

Mittelgroße Banken einbeziehen

Zum Abschluss der Veranstaltung standen Pötzsch, Dimova, Heemann und Dr. Christian Nowak, Leiter der Gruppe Abwicklungsmaßnahmen und -methodik, den Teilnehmern Rede und Antwort. Und wieder ging es um die Größe. Vor allem bei diesem Thema hakte das Publikum nach. Auf die Frage nach Gedankenspielen im politischen Raum, das europäische Abwicklungsregime auf mittelgroße Banken auszuweiten, positionierte sich Pötzsch für ein „Abwicklungsregime light“. Dieses könne anstelle nationaler Insolvenzverfahren bei Banken angewendet werden, die zu bedeutend für die Insolvenz, aber zu klein für das aktuelle Abwicklungsregime sind (siehe Infokasten „Möglichkeiten der Abwicklung“).

Auf einen Blick:Möglichkeiten der Abwicklung

Neben der Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger der Bank (Bail-in) gibt es weitere Möglichkeiten einer geordneten Abwicklung von Kreditinstituten: Banken können auch per Anordnung durch die BaFin an Wettbewerber oder Finanzinvestoren veräußert oder auf eine Brückenbank übertragen werden. Für kleinere Banken ist ein ordentliches Insolvenzverfahren als Abwicklungsstrategie nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Mittel die Regel. Das öffentliche Interesse steht im Mittelpunkt, wenn die BaFin die angemessene Abwicklungsstrategie festlegt.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Zusatzinformationen

BaFinJournal 12/2019 (Download)

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