BaFin - Navigation & Service

Abbildung einer Flagge der Europäischen Union. © istockphoto.com/Ramberg

Erscheinung:15.04.2019 Europäische Finanzmarktreformen

Forschungsgutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums stuft die seit der Finanzkrise 2008 ergriffenen Maßnahmen als erfolgreich ein.

Die Finanzmarktreformen, die in der Europäischen Union (EU) seit Ausbruch der Finanzkrise 2008 ergriffenen wurden, waren erfolgreich. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, welches das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beim Frankfurter Forschungszentrum Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE) in Auftrag gegeben hat.

Das Forschungsgutachten zeige, dass die Maßnahmen den deutschen Finanzsektor insgesamt krisenfester gemacht hätten und die Finanzstabilität gestärkt worden sei, teilte das BMF am 15. März mit. Das Finanzsystem sei inzwischen deutlich widerstandsfähiger und die Marktdisziplin sei gestärkt worden, ohne dass dies mit signifikanten gesamtwirtschaftlichen Kosten verbunden gewesen wäre. Die Analysen hätten gezeigt, dass die Maßnahmen der EU in Deutschland weder eine Beschränkung der Kreditvergabe noch eine Verteuerung von Krediten ausgelöst hätten.

In einigen Bereichen sehen die Gutachter weiteren Handlungsbedarf, um einen weiteren Abbau von Risiken in europäischen Bankbilanzen zu erreichen und Nebenwirkungen der bisherigen Regulierungsmaßnahmen zu begrenzen. Als zentrale Handlungsfelder werden unter anderem die regulatorische Behandlung von Forderungen gegenüber Staaten und die in einigen EU-Mitgliedstaaten weiterhin hohen Bestände an notleidenden Krediten gesehen.

Die „Evaluierung gesamt- und finanzwirtschaftlicher Effekte der Reformen europäischer Finanzmarktregulierung im deutschen Finanzsektor seit der Finanzkrise“ ist online abrufbar.

Thomas Schmitz-Lippert, BaFin-Abteilungsleiter für Internationales, Finanzstabilität und Regulierung, zu Finanzreformen

„Gelassenheit vor der nächsten Krise ist nicht angebracht“

Laut Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums haben die Finanzreformen den deutschen Finanzsektor krisenfester gemacht. Können die Banken der nächsten Krise also gelassen entgegensehen?

Die neuen Regulierungsvorgaben machen den Bankensektor zwar krisenfester – vor allem durch höhere und qualitativ bessere Eigenmittelpuffer. Was das angeht, hat man tatsächlich aus den Erfahrungen der Finanzkrise gelernt. Aber in puncto Wettbewerbsfähigkeit stehen deutsche und europäische Banken im internationalen Vergleich nicht auf den vorderen Plätzen.

Was wir auch bedenken müssen: Die wirtschaftliche Situation lässt zwar nach, sie ist aber immer noch recht gut. In Deutschland gehen daher vergleichsweise wenige Unternehmen und Haushalte in die Insolvenz, sprich: Die Kreditrisiken scheinen eher gering. Entsprechend spärlich fällt die Risikovorsorge bei den Banken aus. Lässt der konjunkturelle Rückenwind weiter nach, werden sich einige Banken anstrengen müssen, bei dann steigender Risikovorsorge noch ausreichend Erträge zu generieren.

Hinzu kommt der technologische Fortschritt – Stichwort „Digitalisierung“. Und die zunehmende Konkurrenz von außerhalb des Bankensektors, zum Beispiel durch Onlinebezahlsysteme und Kreditplattformen. Sie stellen die etablierten Institute vor große Herausforderungen und werden die gesamte Wertschöpfungskette im Finanzdienstleistungssektor revolutionieren.

Last but not least sind Finanzakteure heute auf vielfältige Weise vernetzt – auch international. Aus einem kleineren Event an einem entlegenen Ort der Welt kann eine globale Lawine auf den Finanzmärkten entstehen. Da kann es schon ausreichen, dass eine lokale oder regionale Blase platzt. Nein, Gelassenheit vor der nächsten Krise ist nicht angebracht.

Wird man bald eine sinnvolle Lösung für die Behandlung von Staatsanleihen und das Problem der notleidenden Kredite finden?

Derzeit zeichnen sich weder global noch auf europäischer Ebene politische Mehrheiten für eine Änderung der regulatorischen Privilegierung von Staatsanleihen ab. Die relativ hohen Bestände von heimischen Staatsanleihen in einzelnen Bankbilanzen und die damit verbundenen hohen Konzentrationsrisiken können jedoch über zusätzliche individuelle Eigenmittelanforderungen im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) kompensiert werden.1 Dieses Problem betrifft aber vor allem Banken anderer Mitgliedsländer beziehungsweise den Aufsichtsbereich der EZB.

Den Abbau von notleidenden Krediten, von Non-performing Loans (NPL), adressiert die EU-Kommission seit 2017 mit ihrem Aktionsplan.2 Auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA, die EZB und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken ESRB bringen ihn voran. Die einzelnen Regierungen unterstützen in ihren Ländern den NPL-Abbau mit zusätzlichen nationalen Maßnahmen. Diese Bemühungen tragen erste Früchte: Wir beobachten einen signifikanten Abbau der NPL-Quoten. Laut dem dritten Fortschrittsbericht der EU-Kommission vom November 2018 liegt die Quote nun bei 3,4 Prozent im EU-Durchschnitt, fällt aber sehr unterschiedlich in den einzelnen Mitgliedsstaaten aus. Das Problem ist also weiter riesig.

Welche Reformen müssen ansonsten in Angriff genommen werden?

Die Reformprozesse sind noch in vollem Gange. Ein Teil des kürzlich beschlossenen Bankenreformpakets3, die Novelle der europäischen Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive V – CRD V), muss in nationales Recht gegossen werden.4 Die nächste große regulatorische Herausforderung ist die Umsetzung der noch offenen Anforderungen aus dem Basel-III-Finalisierungspaket.5

Hinzu kommen die regulatorischen Fragen, die wir uns angesichts des technologischen Fortschritts und der Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten stellen müssen. Grundsätzlich bewegen sich Standardsetzer und Gesetzgeber in einem Spannungsfeld: Sie müssen einen Regulierungsrahmen schaffen, der sich an die Entwicklungen im Finanzsystem anpassen kann und zugleich die Finanzstabilität wahrt. Dieser Rahmen darf aber nicht zu komplex geraten, weil dann auf die beaufsichtigten Institute unangemessene Kosten zukommen und Innovation erstickt wird. Was wir brauchen, ist Smart Regulation, die noch mehr als in der Vergangenheit auf einer umfassenden Abschätzung der Folgen basiert und unbeabsichtigte Konsequenzen so gut wie eben möglich verhindert.

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Fußnoten:

  1. 1 siehe BaFinJournal Juli 2018
  2. 2 siehe BaFinJournal November 2018
  3. 3 Europäische Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR 2) bzw. europäische Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive V – CRD V)
  4. 4 siehe BaFinJournal Dezember 2018
  5. 5 siehe BaFinJournal Dezember 2017

Zusatzinformationen

BaFinJournal 04/2019 (Download)

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback