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Erscheinung:15.03.2017 MiFID II/ MiFIR: BaFin-Workshop zu Marktinfrastruktur und Transparenz

Die Umsetzung der neu gefassten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) und -verordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) stellt mit ihren inhaltlichen und technischen Anforderungen zweifelsohne eine große Herausforderung für die betroffenen Marktteilnehmer und die Aufsichtsbehörden dar.

Näher ausgestaltet werden die beiden europäischen Gesetze durch zahlreiche Delegierte Rechtsakte, Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards (Level 2). Da diese aber nicht alle Auslegungs- und Anwendungsfragen klären können, arbeitet die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA derzeit an Leitlinien sowie Fragen und Antworten (Level 3).

Auf einen Blick:Vorträge

Die BaFin hat alle Vortragsfolien der Veranstaltung veröffentlicht.

Um über die Marktinfrastruktur- und Transparenzthemen aus diesem großen europäischen Regulierungsvorhaben zu informieren, lud die BaFin im Februar zu einem Workshop nach Frankfurt am Main ein. Die Exekutivdirektorin der Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele, begrüßte die über 450 Teilnehmer und erläuterte die Ziele der Veranstaltung: „Zum einen wollen wir Sie an den Überlegungen der Aufsichtsbehörden – ESMA und BaFin – zur Umsetzung der MiFID II und MiFIR im Bereich Marktinfrastrukturen teilhaben lassen. Zum anderen sind wir daran interessiert, mit Ihnen in den Austausch zu treten.“

Rolle der ESMA

Mit Blick auf die zahlreichen offenen Auslegungs- und Anwendungsfragen betonte Roegele, das Ziel seien praktikable Lösungen. Zudem sei eine einheitliche europäische Aufsichtspraxis im Interesse aller Beteiligten. „Vielfach setzt eine Beantwortung der Fragen daher eine Abstimmung mit den anderen europäischen Aufsichtsbehörden voraus“, erklärte Roegele. Hier komme der ESMA eine besondere Rolle zu, deren höchstes Entscheidungsgremium, das Board of Supervisors, die Antworten beschließe. Vorbereitet würden diese von mehreren ESMA-Komitees: dem Investor Protection and Intermediaries Standing Committee, dem Secondary Markets Standing Committee und der Commodities Derivatives Task Force.

ESMA-Teamleiter Carsten Ostermann gab einen Überblick über die Arbeiten des Secondary Markets Standing Committees. Auch er hob den Auftrag der Behörde im Rahmen der aufsichtlichen Konvergenz hervor.

Systematische Internalisierung und Transparenz

BaFin-Experte Konstantin Meljnik ging in seinem Vortrag auf die systematische Internalisierung ein. Nach der MiFID II ist ein systematischer Internalisierer eine Wertpapierfirma, die in organisierter und systematischer Weise häufig in erheblichem Umfang Handel für eigene Rechnung treibt, wenn sie Kun-denaufträge außerhalb eines geregelten Markts oder eines Multilateralen beziehungsweise Organisierten Handelssystems (Multilateral Trading Facility – MTF, Organised Trading Facility – OTF) ausführt, ohne ein multilaterales System zu betreiben. Ausgehend von dieser Definition griff Meljnik in seinem Vortrag bestimmte Fragen zum Thema auf, etwa welche Geschäfte für die Beurteilung der Eigenschaft als systematischer Internalisierer zu berücksichtigen sind und welchen Transparenzpflichten dieser unterliegt.

Danny Franke, ebenfalls BaFin-Referent, befasste sich mit dem technischen Rückgrat der MiFID-II- und MiFIR-Transparenz: dem FIRDS-Projekt. Das „Financial Instruments Reference Data System“ der ESMA und der nationalen Aufsichtsbehörden sammelt alle Mitteilungen der Handelsplätze und systematischen Internalisierer über die Finanzinstrumente, die an diesen Plätzen gehandelt werden. Darüber hinaus speichert es alle Informationen, die für die Berechnung von Ausnahmen von der Vor- und Nachhandelstransparenz oder auch für die Festlegung erforderlich sind, ob eine Wertpapierfirma ein systematischer Internalisierer ist. Nähere Informationen zu den Ausnahmen von den Vor- und Nachhandelstransparenzpflichten von Handelsplätzen und zum diesbezüglichen Zeitplan der ESMA sowie zu den bestimmenden Merkmalen Organisierter Handelssysteme erhielten die Teilnehmer von den BaFin-Experten Dr. Christian Schindler und Dr. Jochen Müller.

Weitere Vortragsthemen

Weitere Vorträge befassten sich mit Datenbereitstellungsdienstleistern (Carolina Krussig) und den organisatorischen Anforderungen, die diese beziehungsweise Marktbetreiber erfüllen müssen (Dr. Katharina Schermuly), sowie mit der in der MiFID II verankerten Pflicht zur kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen (Best Execution). Hier erläuterte BaFin-Referatsleiter Frank Russo, wer zum Beispiel Ausführungsplatz ist und somit Berichte über die Qualität der Geschäftsausführung veröffentlichen muss, und welchen Inhalt diese Berichte haben müssen.

BaFin-Referent Dr. Martin Rose schließlich beschäftigte sich mit Positionslimits bei Warenderivaten und der sogenannten Nebentätigkeitsausnahme. Diese Ausnahme kann insofern eine größere Bedeutung erlangen, als dass grundsätzlich jeglicher Eigenhandel auch in Warenderivaten erlaubnispflichig ist. Erfolgt der Handel aber als Nebentätigkeit zur eigentlichen Haupttätigkeit des Unternehmens, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht möglich.

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