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Erscheinung:17.10.2016 | Thema Verbraucherschutz Finanzschlichtung: Europäischer Austausch

BaFin-Präsident Felix Hufeld: „Schlichtung wichtig für Schutz und Vertrauen der Verbraucher“

Am 30. September fand in Berlin unter Leitung der Europäischen Kommission die Vollversammlung des Netzwerks der Finanzschlichtungsstellen im Europäischen Wirtschaftsraum (FIN-NET) statt. Organisiert wurde das Treffen von der BaFin, dem Bundesfinanzministerium und allen deutschen Mitgliedern des FIN-NET, den privaten Schlichtungsstellen des deutschen Finanzsektors.

Verbraucherleitbild

BaFin-Präsident Felix Hufeld unterstrich in seinem Eröffnungsvortrag die Bedeutung der Schlichtung für den Verbraucherschutz und das Vertrauen der Verbraucher in den Finanzmarkt. Wie weit der Verbraucherschutz gehen müsse, hänge dabei entscheidend vom Verbraucherleitbild ab: Orientiere man sich am aufgeklärten und informierten Verbraucher, oder gehe man vom „verletzlichen“ Verbraucher aus?

Der BaFin-Präsident betonte außerdem den Unterschied zwischen der individuellen Schutzrichtung der Schlichtung einerseits und dem Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen durch die deutsche Finanzaufsicht andererseits. Die BaFin nehme diese Verbraucherinteressen nicht erst seit der letzten Ausweitung ihrer Kompetenzen durch das Kleinanlegerschutzgesetz sehr ernst.

Auf einen Blick:FIN-NET: Netzwerk der nationalen Schlichtungsstellen im EWR

FIN-NET ist ein Netzwerk der nationalen Stellen für die außergerichtliche Beilegung von Finanzstreitigkeiten in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schlichtungsstellen sind für Streitfälle zwischen Verbrauchern und Finanzdienstleistern wie Banken, Versicherern und Wertpapierfirmen zuständig. Das Netzwerk wurde 2001 auf Initiative der Europäischen Kommission geschaffen.

Durch die Zusammenarbeit der Schlichtungsstellen unter dem Dach von FIN-NET erhalten die Verbraucher Zugang zu außergerichtlichen Schiedsverfahren in grenzüberschreitenden Streitfällen. Ist ein Verbraucher in einem Land in Streitigkeiten mit einem Finanzdienstleister in einem anderen Land verwickelt, stellen die FIN-NET-Mitglieder für ihn den Kontakt zur zuständigen außergerichtlichen Schlichtungsstelle her und versorgen ihn mit den erforderlichen Informationen.

Transparenz und Qualitätsstandards

Hufeld ging auch auf die Vorgaben der europäischen Streitbeilegungsrichtlinie (Alternative Dispute Resolution Directive – ADR) ein, die die Mitgliedstaaten weitgehend umgesetzt haben. Sie sei für die außergerichtliche Streitschlichtung ein bedeutender Schritt, so Hufeld. Die neuen Rahmenbedingungen sorgten auf europäischer Ebene für mehr Transparenz und einheitliche Qualitätsstandards, beispielsweise bei der Unabhängigkeit und Qualifikation der Schlichter.

Das FIN-NET leiste dabei hervorragende Dienste, so der BaFin-Präsident. Es unterstütze Verbraucher bei der oft schwierigen Suche nach der richtigen Schlichtungsstelle schnell und unbürokratisch. Dies sei ein wichtiger Beitrag für den europäischen Binnenmarkt. Zudem fördere das Netzwerk den Erfahrungsaustausch unter den europäischen Finanzschlichtungsstellen und verbessere damit fortlaufend deren Qualitätsstandards.

Schlichtungslandschaft in Deutschland

Hufeld hob außerdem die Besonderheiten der gewachsenen Schlichtungslandschaft im deutschen Finanzdienstleistungssektor hervor. Bereits in den 1990er Jahren hätten die Verbände zahlreiche spezialisierte Schlichtungsstellen eingerichtet.

Während es in den meisten anderen Ländern wenige oder sogar nur eine zentrale Schlichtungsstelle für den Finanzsektor gibt, ist diese spezialisierte Struktur in Deutschland bis heute erhalten geblieben. Seit 2011 ist auch die BaFin in der Schlichtung aktiv; erst vor wenigen Monaten hat sie weitere Aufgaben übernommen (BaFinJournal März 2016). Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Streitbeilegungsrichtlinie durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

Fortentwicklung und Erfahrungsaustausch

Ein wichtiges Thema der Vollversammlung war die Frage, wie man das FIN-NET präsenter machen kann, damit möglichst viele Verbraucher frühzeitig von den Leistungen des Netzwerks und der grenzüberschreitenden Streitschlichtung erfahren. In diesem Zusammenhang sprachen die Teilnehmer auch über die Nutzung von Kanälen wie Facebook, Twitter und Youtube. Dr. Naomi Creutzfeldt von der Oxford University stellte ermutigende Forschungsergebnisse zur Akzeptanz der Schlichtung bei den Verbrauchern vor: 64 Prozent der Befragten waren mit dem Ergebnis der Schlichtungsverfahren zufrieden.

Die Teilnehmer sprachen außerdem über die neuesten Entwicklungen der europäischen Rechtsetzung zu Finanzdienstleistungen. Die Kommission berichtete hierzu über den aktuellen Stand zur Konsultation für das Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden.

Wie gewohnt tauschten sich die Schlichtungsstellen auch untereinander über ihre Erfahrungen aus. Caroline Mitchell vom Financial Ombudsman Service im Vereinigten Königreich und zwei neue Mitglieder des Netzwerks aus Österreich und der Slowakei stellten sich und ihre Tätigkeit vor.

Das nächste Treffen des Netzwerks wird turnusgemäß im Frühjahr 2017 stattfinden, dann in Brüssel.

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