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Erscheinung:07.10.2022 | Thema Makroaufsicht, Eigenmittel FAQ der BaFin zur reziproken Anwendung der niederländischen makroprudenziellen Maßnahme

Fragen zur Anwendung der niederländischen wohnimmobilienbezogenen makroprudenziellen Kapitalmaßnahme für IRB-Ansatz Institute in Deutschland

1. Wie kann für IRB-Ansatz Institute die Prüfung der Überschreitung der in II. Ziffer 4 der Allgemeinverfügung genannten Wesentlichkeitsschwelle praktisch vorgenommen werden?

Für Zwecke der Prüfung der Wesentlichkeitsschwelle können IRB-Ansatz-Institute vereinfachend den aktuellsten für das Sitzland „Niederlande“ in Zeile 0090, Spalte 0105 des Meldebogens 09.02 „Geografische Aufgliederung der Risikopositionen nach Sitzland des Schuldners: IRB-Risikopositionen (CR GB 2)“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 gemeldeten Risikopositionswert als aggregierten Risikopositionswert aller durch Grundpfandrechte auf in den Niederlanden belegenen Wohnimmobilien besicherten Risikopositionen gegenüber natürlichen Personen verwenden.

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