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Erscheinung:21.02.2024 Pensionskasse der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft Versicherungsverein a.G.

1. Auflösung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

Die BaFin hat durch Verfügung vom 23.11.2023 gemäß § 304 VAG die dem Pensionskasse der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft Versicherungsverein a.G. erteilte Erlaubnis für den gesamten Geschäftsbetrieb widerrufen.
Der Widerruf erfolgte aufgrund Verzichts auf die Erlaubnis seitens des Unternehmens.

Versicherungsunternehmen:

Pensionskasse der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft Versicherungsverein a.G. (2108)
Löwentorstraße 65
70376 Stuttgart

Pensionskasse der SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft Versicherungsverein a.G.

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