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Erscheinung:20.11.2024 AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Abspaltung

Die BaFin hat gemäß § 14 VAG durch Verfügung vom 24. September 2024 den Vertrag vom 15. Juli 2024 zur Abspaltung eines Teils des Vermögens, abgeschlossen zwischen der AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft als übertragende Gesellschaft und der AXA Konzern Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft, genehmigt.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:
AXA Lebensversicherung Aktiengesellschaft (1020)
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:
AXA Konzern Aktiengesellschaft (8873)
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln

VA 44-I 5000/02594#00142

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