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Erscheinung:02.01.2023 Notgemeinschaft Zeche Hugo VVaG

Verschmelzung

Die BaFin hat gemäß § 14 VAG durch Verfügung vom 16.12.2022 die Verschmelzung der Notgemeinschaft Zeche Hugo VVaG als übertragende Gesellschaft und des Bochumer Versicherungsverein aG als übernehmender Gesellschaft genehmigt.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:
Notgemeinschaft Zeche Hugo VVaG (3157)
Horster Straße 263
45889 Gelsenkirchen

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:
Bochumer Versicherungsverein aG (3140)
Postfach 10 03 08
44703 Bochum

VA 22–I 5000–3140–2022/0001

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