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Erscheinung:07.04.2022 Notgemeinschaft am Grabe Wesel VVaG

Verschmelzung

Die BaFin hat gemäß § 14 VAG durch Verfügung vom 31. März 2022 die Verschmelzung der Notgemeinschaft am Grabe Wesel VVaG als übertragende Gesellschaft und des Bochumer Versicherungsverein aG als übernehmender Gesellschaft genehmigt.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Notgemeinschaft am Grabe Wesel VVaG (3158)
Johann-Sigismund-Straße 1
46483 Wesel

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Bochumer Versicherungsverein aG (3140)
Postfach 10 03 08
44703 Bochum

VA 22–I 5000–3140–2021/0001

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