Erscheinung:13.04.2023 Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt
Erweiterung des Geschäftsbetriebes
Die BaFin hat durch Verfügung vom 29.03.2023 der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt mit Wirkung ab dem 01.07.2023 die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparte (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:
Nr. 11 Luftfahrzeughaftpflicht (beschränkt auf Luftfahrzeuge unter 500 kg, § 37 Abs. 1 a) LuftVG)
Versicherungsunternehmen:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt
Am Alten Theater 7
39104 Magdeburg
Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf den Betrieb der Rückversicherung.