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Erscheinung:13.04.2023 Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Erweiterung des Geschäftsbetriebes

Die BaFin hat durch Verfügung vom 29.03.2023 der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt mit Wirkung ab dem 01.07.2023 die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparte (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

Nr. 11 Luftfahrzeughaftpflicht (beschränkt auf Luftfahrzeuge unter 500 kg, § 37 Abs. 1 a) LuftVG)

Versicherungsunternehmen:
Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt
Am Alten Theater 7
39104 Magdeburg

Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf den Betrieb der Rückversicherung.

VA 32-I 5000-5198-2022/0001

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