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Erscheinung:01.12.2022 GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG

Erweiterung Geschäftsbetrieb

GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG

Die BaFin hat durch Verfügung vom 21.11.22 dem GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG
die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparte und Risikoart (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

Nr. 11 Luftfahrzeughaftpflicht – Haftfpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt

Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Erst- und Rückversicherung.

VA 36-I 5000/00067#00006

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