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Erscheinung:23.03.2022 Pallas Versicherung Aktiengesellschaft

Erweiterung des Geschäftsbetriebs

Die BaFin hat durch Verfügung vom 22.03.2022 der Pallas Versicherung Aktiengesellschaft die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparte (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

Nr. 11 Luftfahrzeughaftpflicht
– beschränkt auf die Risiken von unbemannten Luftfahrtsystemen (Unmanned Aircraft Systems) –

Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Rückversicherung.

Die Erlaubnis gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen).

Versicherungsunternehmen:
Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
(5499)
Kaiser-Wilhelm-Allee 20
51373 Leverkusen

VA 31-I 5000-5499-2021/0002

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