Erscheinung:23.03.2022 Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
Erweiterung des Geschäftsbetriebs
Die BaFin hat durch Verfügung vom 22.03.2022 der Pallas Versicherung Aktiengesellschaft die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparte (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:
Nr. 11 Luftfahrzeughaftpflicht
– beschränkt auf die Risiken von unbemannten Luftfahrtsystemen (Unmanned Aircraft Systems) –
Die Erlaubnis erstreckt sich auf den Betrieb der Rückversicherung.
Die Erlaubnis gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen).
Versicherungsunternehmen:
Pallas Versicherung Aktiengesellschaft
(5499)
Kaiser-Wilhelm-Allee 20
51373 Leverkusen