Erscheinung:04.12.2024 Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG
Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs
Die BaFin hat der Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG die Zustimmung zur Aufnahme des Erstversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr nach Österreich erteilt.
Die Zustimmung umfasst den Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG):
1. Unfall
a) Summenversicherung
b) Kostenversicherung
c) kombinierte Leistungen
2. Krankheit (beschränkt auf die nicht-substitutive Kranken-versicherung)
b) Kostenversicherung
8. Feuer- und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:
a) Feuer
b) Explosion
c) Sturm
9. Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Nummer 8 erfasst sind
13. Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen
16. Verschiedene finanzielle Verluste
j) andere finanzielle Verluste (Nicht-Handel)
18. Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden
a) auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort
b) unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen
Versicherungsunternehmen:
Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG
Joseph-Scherer-Straße 3
44139 Dortmund
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