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Erscheinung:30.10.2023 AGER Lebensversicherung AG

Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

Die BaFin hat der AGER Lebensversicherung AG
die Zustimmung zur Aufnahme des Erstversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr in folgenden Ländern erteilt:

Dänemark, Frankreich, Niederlande, Portugal, Spanien, Österreich und Belgien
Die Zustimmung umfasst den Betrieb der folgenden
Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG):


19. Leben
20. Heirats- und Geburtenversicherung
21. Fondsgebundene Lebensversicherung
23. Kapitalisierungsgeschäfte
24. Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen

Versicherungsunternehmen:

AGER Lebensversicherung AG (1352)
Colonia-Allee 10-20
51067 Köln

VA 44-I 5079-DK-1352-2023/0001

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