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Erscheinung:20.10.2023 ERGO Reiseversicherung AG

Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

Die BaFin hat der ERGO Reiseversicherung AG die Zustimmung zur Aufnahme des Erst- und Rückversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr von ihrer Niederlassung in Spanien aus in die folgenden Länder erteilt:

Portugal, Frankreich, Italien, Deutschland, Niederlande, Österreich, Polen, Dänemark, Norwegen, Finnland, Schweden und Griechenland

Die Zustimmung umfasst den Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG):

1. Unfall
a) Summenversicherung
b) Kostenversicherung
c) kombinierte Leistungen
d) Personenbeförderung

2. Krankheit (beschränkt auf die nicht-substitutive Krankenversicherung)
b) Kostenversicherung

8. Feuer- und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:
a) Feuer
b) Explosion
c) Sturm
d) andere Elementarschäden außer Sturm
f) Bodensenkungen und Erdrutsch

9. Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Nummer 8 erfasst sind

13. Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen

16. Verschiedene finanzielle Verluste
j) nichtkommerzielle Geldverluste

18. Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden
a) auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort
b) unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen

Versicherungsunternehmen:

ERGO Reiseversicherung AG
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München

VA 42-I 5079/00198#00881

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