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Erscheinung:19.09.2023 ADLER Versicherung Aktiengesellschaft

Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Dienstleistungsverkehr

Die BaFin hat der ADLER Versicherung AG die Zustimmung zur Aufnahme des Erst- und Rückversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr in den Niederlanden erteilt.

Die Zustimmung umfasst den Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG):
1. Reiseunfallversicherung

a) Summenversicherung
b) Kostenversicherung
c) kombinierte Leistungen

2. Krankheit (beschränkt auf die nicht-substitutive Kranken-versicherung)
b) Kostenversicherung
8. Feuer- und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:
a) Feuer
b) Explosion
c) Sturm

13. Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen
a) Tagegeld
b) Kostenversicherung
c) Kombinierte Leistungen
16. Verschiedene finanzielle Verluste
j) nichtkommerzielle Geldverluste
18. Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden
a) auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort
b) unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter andere Versicherungssparten fallen

Versicherungsunternehmen:

ADLER Versicherung Aktiengesellschaft (5581)
Joseph-Scherer-Str. 3
44139 Dortmund

VA 45-I 5079/00183#00002

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