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Erscheinung:20.07.2022 Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft

Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

Die BaFin hat der Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr für die nachstehenden Länder erteilt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern

Die Zustimmung umfasst den Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG):
Nr. 7 Transportgüter
Nr. 8 Feuer- und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter Nummern 3 bis 7
fallen), die verursacht werden durch:
a) Feuer
b) Explosion
c) Sturm
d) andere Elementarschäden außer Sturm
f) Bodensenkungen und Erdrutsch
Nr. 9 Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
Nr. 11 Luftfahrzeughaftpflicht

Nr. 13 Allgemeine Haftpflicht
Nr. 16 Verschiedene finanzielle Verluste
h) Miet- oder Einkommensausfall
i) indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten
j) nichtkommerzielle Geldverluste

Versicherungsunternehmen:
Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft (5340),
Ruhrallee 92, 44139 Dortmund

[

VA 36-I 5079/00013

]

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