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Erscheinung:10.01.2024 Zurich Insurance Europe AG

Erlaubnis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes

Die BaFin hat durch Verfügung vom 08.12.2023, die am 02.01.2024 wirksam geworden ist, der Zurich Insurance Europe AG die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

1. Unfall
a) Summenversicherung
b) Kostenversicherung
c) kombinierte Leistungen
d) Personenbeförderung

2. Krankheit
a) Tagegeld
b) Kostenversicherung
c) kombinierte Leistungen,

jeweils beschränkt auf die nicht-substitutive Krankenversicherung

3. Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)
Sämtliche Schäden an:
a) Kraftfahrzeugen
b) Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb

4. Schienenfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen

5. Luftfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen

6. See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko
Sämtliche Schäden an:
a) Flussschiffen
b) Binnenseeschiffen
c) Seeschiffen

7. Transportgüter
Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel

8. Feuer- und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:
a) Feuer
b) Explosion
c) Sturm
d) andere Elementarschäden außer Sturm
e) Kernenergie
f) Bodensenkungen und Erdrutsch

9. Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Nummer 8 erfasst sind

10. Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb
a) Kraftfahrzeughaftpflicht
b) Haftpflicht aus Landtransporten
c) sonstige

11. Luftfahrzeughaftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt

12. See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flussschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt

13. Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen

14. Kredit
a) allgemeine Zahlungsunfähigkeit
b) Ausfuhrkredit
c) Abzahlungsgeschäfte
d) Hypothekendarlehen
e) landwirtschaftliche Darlehen

15. Kaution

16. Verschiedene finanzielle Verluste
a) Berufsrisiken
b) ungenügende Einkommen (allgemein)
c) Schlechtwetter
d) Gewinnausfall
e) laufende Unkosten allgemeiner Art
f) unvorhergesehene Geschäftsunkosten
g) Wertverluste
h) Miet- oder Einkommensausfall
i) indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten
j) nichtkommerzielle Geldverluste
k) sonstige finanzielle Verluste

17. Rechtsschutz

18. Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden
a) auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigem Aufenthaltsort,
b) unter anderen Bedingungen, sofern die Risiken nicht unter
andere Versicherungssparten fallen,

Die Erlaubnis gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) sowie für mehrere Drittstaaten.

Sie erstreckt sich auch auf den Betrieb der Rückversicherung.

Versicherungsunternehmen:
Zurich Insurance Europe AG
Platz der Einheit 2
60327 Frankfurt

VA 37-I 2230/00007#00067

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