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Erscheinung:08.12.2023 Bekanntgabe der Höhe der ab dem 01.01.2024 geltenden Mindestkapitalisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1 der Beleihungswertermittlungsverordnung

Auf Grund von § 12 Absatz 4 Satz 4 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die ab dem 01. Januar 2024 geltenden Mindestkapitalisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1 BelWertV bekannt:

Bis zu einer Anpassung nach § 12 Absatz 4 Satz 2 BelWertV beträgt der Mindestkapitalisierungszinssatz nach § 12 Absatz 4 Satz 1 BelWertV vorbehaltlich § 12 Absatz 5 BelWertV für Objekte mit wohnwirtschaftlicher Nutzung 5,5 % und für Objekte mit gewerblicher Nutzung 6,5 %, jeweils zuzüglich etwaiger für einzelne Nutzungsarten nach Anlage 3 der BelWertV zu berücksichtigender Aufschläge.

Bonn, den 08. Dezember 2023

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Birgit Höpfner

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