Erscheinung:08.12.2023 Bekanntgabe der Höhe der ab dem 01.01.2024 geltenden Mindestkapitalisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1 der Beleihungswertermittlungsverordnung
Auf Grund von § 12 Absatz 4 Satz 4 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die ab dem 01. Januar 2024 geltenden Mindestkapitalisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1 BelWertV bekannt:
Bis zu einer Anpassung nach § 12 Absatz 4 Satz 2 BelWertV beträgt der Mindestkapitalisierungszinssatz nach § 12 Absatz 4 Satz 1 BelWertV vorbehaltlich § 12 Absatz 5 BelWertV für Objekte mit wohnwirtschaftlicher Nutzung 5,5 % und für Objekte mit gewerblicher Nutzung 6,5 %, jeweils zuzüglich etwaiger für einzelne Nutzungsarten nach Anlage 3 der BelWertV zu berücksichtigender Aufschläge.
Bonn, den 08. Dezember 2023
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Auftrag
Birgit Höpfner