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Erscheinung:10.10.2022 Bekanntgabe der Höhe der ab dem 08.10.2022 geltenden Mindestkapitalisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1 der Beleihungswertermittlungsverordnung

Auf Grund von § 28 Absatz 2 Satz 2 der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) in der durch Artikel 5 Nummer 19 der Pfandbriefrechtlichen Änderungsverordnung vom 4. Oktober 2022 geänderten Fassung gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die ab dem 08. Oktober 2022 geltenden Mindestkapitalisierungszinssätze nach § 12 Absatz 4 Satz 1 BelWertV bekannt:

Bis zu einer Anpassung nach § 12 Absatz 4 Satz 2 BelWertV beträgt der Mindestkapitalisierungszinssatz nach § 12 Absatz 4 Satz 1 BelWertV vorbehaltlich § 12 Absatz 5 BelWertV für Objekte mit wohnwirtschaftlicher Nutzung 5,1 % und für Objekte mit gewerblicher Nutzung 6,1 %, jeweils zuzüglich etwaiger für einzelne Nutzungsarten nach Anlage 3 der BelWertV zu berücksichtigender Aufschläge.

Bonn, den 10. Oktober 2022

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Matthias Güldner

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