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BaFinPerspektiven 2 | 2019 © Vera Kuttelvaserova/stock.adobe.com / BaFin

Erscheinung:28.05.2019 BaFinPerspektiven 2 | 2019

Nachhaltigkeit als Auftrag und Herausforderung für die Versicherungswirtschaft

Versicherer können sich als Risikoträger, Risikomanager und Investoren nachhaltig verhalten – und das sollten sie auch tun.

Einleitung

Grün ist längst nicht mehr nur eine Farbe. Grün ist auch eine Eigenschaft, die gleich mehrere Gruppen für sich beanspruchen, von Parteien über Vegetarier und Veganer bis hin zu Jägern. Kein Wunder also, dass unter „grün“ nicht alle dasselbe verstehen.

So ist es auch mit der Nachhaltigkeit. Eine abstrakte Vorstellung davon entwickelt jeder, der die gesellschaftliche Diskussion auch nur am Rande mitverfolgt. Doch während es sich Privatleute leisten können, beim Thema Nachhaltigkeit aneinander vorbei zu reden, müssen Aufsichtsbehörden ein gemeinsames Verständnis von Nachhaltigkeit entwickeln, weil sie auf vergleichbarer Basis überprüfen sollen, ob sich Unternehmen nachhaltig verhalten.

„E“ in ESG seit jeher fester Bestandteil der DNA von Versicherern

Wer sich mit Nachhaltigkeit beschäftigt, landet schnell beim Akronym ESG, das sich aus den englischen Begriffen für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) zusammensetzt. Die Auseinandersetzung mit dem „E“ in ESG ist seit jeher fester Bestandteil der DNA von Versicherungsunternehmen, die finanzielle Schäden aus wetterbedingten Ereignissen absichern und in direktem Kontakt mit den Geschädigten stehen. Rückversicherer haben den notwendigen globalen Blick für die Gefahren aus dem Klimawandel und verfügen über langjährige Expertise.

Als Risikoträger und als Risikomanager erfüllen Versicherer zentrale volkswirtschaftliche Funktionen. Vor Vertragsschluss prüfen sie, ob die Risikominderungsmaßnahmen ausreichen, und fordern den Antragsteller ggf. zu weiteren Sicherungsmaßnahmen auf, um das Risiko absichern zu können.

Im Schadenfall zahlen Versicherer für die entstehenden Kosten, etwa für die notwendige Instandsetzung eines Gebäudes nach einem Hochwasserschaden. Es gibt auch Versicherungslösungen zur Deckung von Schäden an der Umwelt. In jedem Fall tragen Versicherer dazu bei, den Schaden für die Gesellschaft abzumildern.

Versicherungsunternehmen sind also die ersten Ansprechpartner für die Realwirtschaft, wenn es darum geht, die E-Risiken zu bewältigen. Diese Kernkompetenz ist ihre Chance, um sich im gesellschaftlichen Diskurs zu profilieren, und ein Pfund, mit dem die Branche wuchern sollte.

Wie nachhaltig Gesellschaften mit Blick auf Umweltbelange künftig insgesamt agieren, wird sich in der Häufigkeit und Höhe von Schadenzahlungen widerspiegeln. Wenn – wie es die herrschende Meinung unter Wissenschaftlern ist – der Klimawandel das Auftreten typischer versicherter Gefahren wie etwa Sturm, Feuer und Hochwasser fördert, dann haben Versicherer ein hohes Eigeninteresse, sich am Kampf gegen den Klimawandel zu beteiligen.

Zwar können sich die Versicherungsunternehmen aus ihren in der Regel nur einjährig laufenden Verträgen zeitnah lösen und so der Gefahr eines unkalkulierbaren Schadenaufkommens entgegenwirken. Aber mittel- bis langfristig steht das Geschäftsmodell auf dem Spiel. Denn es ist fraglich, ob die Versicherer Deckungsschutz noch in ausreichendem Maße und zudem erschwinglich anbieten können, wenn die Erderwärmung im Vergleich zum Niveau vor der Industrialisierung um drei Grad steigt.

Wenn existenzielle Risiken nicht mehr versicherbar sind, hat das erhebliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Aber auch die Versicherungswirtschaft wäre unmittelbar betroffen, wenn das Volumen ihrer Prämieneinnahmen in den Sachsparten zurückginge.

Die BaFin erwartet von der Versicherungswirtschaft, dass sie sich in ihrem Risikomanagement mit allen relevanten E-Risiken auseinandersetzt und im Blick behält, wie diese sich auf die Geschäftsmodelle auswirken. Die Versicherer sollten ihren Blick als Risikomanager schärfen, hierbei mögliche künftige Entwicklungen berücksichtigen und zudem ihre Expertise in die gesellschaftliche Debatte einbringen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die aktuelle Positionierung des CRO-Forums1 unter der Schlagzeile „The heat is on".2

ESG-Belange in der Kapitalanlage rücken in den Fokus

Noch eine jüngere Übung für die Versicherungswirtschaft insgesamt stellt die Auseinandersetzung mit ESG Belangen in der Anlagepolitik dar, wobei sich verschiedene Versicherer bereits seit Längerem gezielt mit der Thematik befassen.

Versicherungsunternehmen gehören zu den großen institutionellen Investoren. Allein die deutschen Lebensversicherer und Pensionskassen verfügen über Kapitalanlagen zu Buchwerten von über einer Billion Euro, die langfristig angelegt werden können. Daher ist es nachvollziehbar, dass interessierte Kreise die Versicherungswirtschaft als potenziellen Finanzier eines nachhaltigen Umbaus der Volkswirtschaft betrachten.

Kapitalanlagen sind für Versicherungsunternehmen aber vor allem Aktiva, die zur Deckung der passivseitigen Verpflichtungen herangezogen werden. Die Verpflichtungen sind vielfach langfristig zu erfüllen. Lebensversicherer und Pensionskassen kommen ihren Verpflichtungen über mehrere Jahrzehnte nach. Manchmal werden Leistungen erst nach 60 Jahren ausgezahlt. Daher müssen auch die Aktiva langfristig verfügbar und wertstabil sein. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, agieren Versicherer bereits per Definition nachhaltig.

Die EU-Kommission forderte 2018 bei der Vorstellung ihres Aktionsplans für eine umweltfreundlichere und sauberere Wirtschaft von der Finanzwirtschaft weitergehendes Handeln ein3 nd legte kurz danach Regulierungsentwürfe zu Klima-Benchmarks, Taxonomie und Transparenz in der Kapitalanlage vor. Die BaFin rechnet im Frühjahr 2019 unter anderem mit der Verabschiedung einer europäischen Verordnung zur Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken.4

Zudem forderte die EU-Kommission die Finanzwirtschaft dazu auf, bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele zu helfen.5 Derzeit besteht für Versicherer keine gesetzliche Verpflichtung, die deutsche Energiewende oder andere Mammutprojekte in Teilen mitzufinanzieren.
Die BaFin lässt sich von dem Grundsatz leiten, dass es für nachhaltige Kapitalanlagen keinen regulatorischen Bonus ohne sachgerechten Bezug geben darf – es sei denn, es stellte sich heraus, dass die Anlagen mit geringeren Risiken verbunden sind. Bei allen Arten der Kapitalanlage besteht schließlich ein Ausfallrisiko, das in der Standardformel zur Berechnung der Eigenmittel unter dem europäischen Aufsichtsregime Solvency II auch angemessen kalibriert ist.

Wer über Kapitalentlastung nachdenkt, muss sich mindestens die folgenden Fragen stellen: Sind die nachhaltigen Investments wirklich risikoärmer? Sind neu hinzutretende Risiken – zum Beispiel politische Risiken – angemessen berücksichtigt?

Nachhaltigkeit ist – wie gesagt – auf Dauer angelegt. Versicherer werden nur dann langfristige Kapitalanlagen tätigen, wenn sie entsprechende langfristige Verbindlichkeiten bedecken können. Entscheidend für einen substanziellen Beitrag der Versicherungsbranche ist daher, dass Versicherer auch in Zukunft bereit sind, langfristige illiquide Verbindlichkeiten einzugehen.

Nachhaltige Kapitalanlagen in der Regulatorik

Aus regulatorischer Sicht ist Nachhaltigkeit in der Anlagepolitik kein neues Thema. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) hat bereits mit Einführung von Solvency II gewisse Erwartungen skizziert. Die EIOPA-Leitlinien zur Geschäftsorganisation zum Beispiel machen deutlich, dass es zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principles) gehört, bei der Kapitalanlage auch das Merkmal Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.6

Seit Anfang des Jahres konkretisiert zudem das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bezogen auf die Kapitalanlage, inwiefern sich Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) mit ESG Belangen in der Geschäftsorganisation auseinandersetzen sollen, beispielsweise im Risikomanagement und im Own Risk Assessment (ORA).7 Ob und wie EbAV ESG-Belange in ihrer Anlagepolitik berücksichtigen, müssen sie der Öffentlichkeit, der Aufsicht und den Kunden transparent darlegen.

Auf europäischer Ebene betont EIOPA die aufsichtliche Relevanz der Thematik und bringt sich in die Ausgestaltung regulatorischer Anforderungen ein. Hierfür wurde eine Projektgruppe eingerichtet, an deren Arbeit sich die BaFin unmittelbar beteiligt. EIOPA nimmt auf diesem Weg sowohl Investitionsrisiken als auch bestehende Risiken in Verbindung mit der Zeichnung von Versicherungsverträgen in den Blick.

Dies wird sich in ihrer Rückmeldung an die EU-Kommission widerspiegeln, die im Zuge des Technical Advice8 zu Solvency II und zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution DirectiveIDD) zum 30. April 2019 erfolgt. Im Fokus stehen die Geschäftsorganisation der Versicherer und die Berücksichtigung von ESG Faktoren bei der Zielmarktbestimmung. Nicht nur die Risikomanagementfunktion sollte sich nach dem Verständnis von EIOPA mit ESG-Risiken auseinandersetzen, sondern zum Beispiel auch die Aktuariate. Der Vorschlag von EIOPA zur punktuellen Anpassung der Regulatorik durchlief Anfang dieses Jahres ein öffentliches Konsultationsverfahren. Die BaFin unterstützt den gewählten Ansatz und verfolgt, wie die EU-Kommission auf Basis des Technical Advice von EIOPA die delegierten Rechtsakte zu Solvency II und zur IDD spezifiziert.

Der Projektplan von EIOPA sieht für 2019 allerdings noch zahlreiche weitere Aktivitäten vor, die im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit stehen. Bereits im Sommer 2019 plant EIOPA, in einer EIOPA-Opinion, die sich an die nationalen Aufseher richtet, zu präzisieren, wie EbAV in ihrer Geschäftsorganisation mit ESG-Risiken umgehen sollen. Hierzu wird sich die BaFin im Board of Supervisors positionieren. Außerdem hat die EU-Kommission EIOPA um Rückmeldung (Request for an Opinion) zu eher quantitativen Fragen (Säule I unter Solvency II) gebeten. Zu diesem Zweck führt EIOPA umfangreiche Analysen durch. Diese berücksichtigen auch die Erkenntnisse aus ihrer kürzlich in der Versicherungsbranche durchgeführten Umfrage. EIOPA wird die Anfrage der EU-Kommission bis zum 30. September 2019 beantworten.

Mit dem Thema Transparenz beschäftigt sich aktuell auch das international aufgestellte Sustainable Insurance Forum (SIF)9 des Umweltprogramms der Vereinten Nationen UNEP (United Nations Environment Programme), in dem die BaFin seit Gründung Mitglied ist. EIOPA ist seit 2018 ebenfalls Mitglied des Netzwerks . Aufseher nutzen die regulatorische Plattform, um Erfahrungen auszutauschen oder zur gemeinsamen Recherche. Nachdem das SIF vergangenes Jahr das gemeinsam mit der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden IAIS (International Association of Insurance Supervisors) erstellte „Issues Paper on Climate Change Risks to the Insurance Sector"10 veröffentlicht hat, setzt es sich aktuell mit der Frage auseinander, wie Versicherungsunternehmen die Empfehlungen der „FSB Task Force on Climate-related Financial Disclosure11 umsetzen. Um Erkenntnisse zu gewinnen, führen die Mitglieder des SIF aktuell eine stichprobenartige Umfrage bei den von ihnen beaufsichtigten Versicherungsunternehmen durch. Noch in diesem Jahr will das SIF die Ergebnisse präsentieren.

Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage für die BaFin ein Schwerpunkt

Für die Jahre 2018 und 2019 hat die Versicherungsaufsicht Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage als eines ihrer aufsichtlichen Schwerpunktthemen festgelegt. Mit der Schwerpunktsetzung verbunden sind konkrete Aktivitäten auf nationaler Ebene wie etwa Aufsichtsgespräche mit Versicherungsunternehmen, Erhebungen und Branchenworkshops. Im vergangenen Jahr hat die BaFin zum Beispiel eine Branchenabfrage durchgeführt, die sehr aufschlussreich war. Demnach betrachten die Versicherer 73 Prozent ihrer Kapitalanlagen als nachhaltig – allerdings nach Maßgabe ihres eigenen Verständnisses von diesem Begriff.12 Knapp die Hälfte der Unternehmen nutzt eine Negativliste. Sie enthält Kapitalanlagen, die bestimmten Kriterien nicht genügen und deshalb für eine Investition gesperrt sind. Eine Positivliste, die explizit verzeichnet, welche Investitionsobjekte als nachhaltig gelten dürfen, verwenden hingegen lediglich 13 Prozent der Versicherer.

Auch in ihren Workshops mit der Branche gewann die BaFin wichtige Erkenntnisse darüber, wie sich die Unternehmen mit ESG-Risiken in der Anlagepolitik auseinandersetzen. Das Workshop-Format hat sich bewährt und soll daher auch 2019 fortgeführt werden. Ziel der verschiedenen Initiativen ist es, branchenweit den Wissenstransfer zu unterstützen sowie Versicherungsunternehmen dafür zu sensibilisieren, ESG-Risiken in der Geschäftsorganisation zu berücksichtigen und ihre unternehmensinternen Prozesse entsprechend auszurichten. Zu diesem Zweck wird die BaFin ihre Auffassung in Merkblatt für alle Finanzsektoren kommunizieren. Erste Eckpfeiler hierzu skizziert sie bei ihrer Konferenz „Nachhaltigkeit im Finanzsektor“13 am 9. Mai 2019.14

Autor

Dr. Frank Grund
Exekutivdirektor Versicherungs-und Pensionsaufsicht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)


Fußnoten:

  1. 1 Das CRO-Forum wurde im Jahr 2004 gegründet, um die Risikomanagementpraxis in der Versicherungswirtschaft voranzutreiben. Die Mitglieder des Forums sind multinationale Versicherungsgesellschaften.
  2. 2 CRO-Forum, The heat is on – Insurability and resilience in a Changing Climate, abgerufen am 19.3.2019.
  3. 3 Pressemeldung Europäische Kommission, Nachhaltiges Finanzwesen. Aktionsplan der Kommission für eine umweltfreundlichere und sauberere Wirtschaft, abgerufen am 20.3.2019.
  4. 4 Europäische Kommission, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341, abgerufen am 20.3.2019.
  5. 5 a.a.O. (Fn. 3).
  6. 6 EIOPA, Leitlinien zum Governance-System, abgerufen am 20.3.2019.
  7. 7 §§ 234a ff. VAG..
  8. 8 EIOPA, Consultation Paper on Technical Advice on the integration of sustainability risks and factors in the delegated acts under Solvency II and IDD, abgerufen am 20.3.2019.
  9. 9 https://www.sustainableinsuranceforum.org/, abgerufen am 20.3.2019.
  10. 10 IAIS, Issues Paper on Climate Change Risks to the Insurance Sector, abgerufen am 20.3.2019.
  11. 11 https://www.fsb-tcfd.org/, abgerufen am 20.3.2019.
  12. 12 Vgl. BaFinJournal Juli 2018, Seite 17 ff.
  13. 13 www.bafin.de/dok/11786734.
  14. 14 Am 9. Mai erscheint die vorliegende Ausgabe der BaFinPerspektiven.

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