Erscheinung:19.03.2014 | Geschäftszeichen WA 41 - Wp 2100 - 2024/0001 Aufheben des Schreibens der BaFin zur Anwendung der BVI-Wohlverhaltensregeln
Schreiben vom 20. Januar 2010 (GZ: WA 41-Wp 2136-2008/0009)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 20. Januar 2010 teilte ich Ihnen mit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) die mit dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) abgestimmten Wohlverhaltensregeln (BVI-Wohlverhaltensregeln) zur Auslegung des § 9 InvG heranziehe.
Die Bundesanstalt wird die BVI-Wohlverhaltensregeln nicht mehr zur Auslegung der für die Wohlverhaltensregeln relevanten Vorschriften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) heranziehen. Durch die Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAVerOV) sowie die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (Level II-VO) sind die für die Wohlverhaltensregeln relevanten Vorschriften im KAGB nunmehr hinreichend bestimmt und konkretisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag