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Erscheinung:10.07.2008 | Geschäftszeichen BA 46-K 5100-101963-2008/0002 Nullgewichtung von Forderungen gegenüber SE-BVR

Antrag auf Zustimmung zur Überschreitung der Großkrediteinzelobergrenze gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 KWG

Sehr geehrte Herren,

mit Schreiben vom (...) haben Sie meine Zustimmung zur Überschreitung der Großkrediteinzelobergrenze gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 KWG bezüglich des Engagements SE-BVR erbeten.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass Forderungen, die ein dem institutsbezogenen Sicherungssystem des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) angeschlossenes Institut gegenüber der Sicherungseinrichtung des BVR (SE-BVR) hat, gemäß § 25 Abs. 3 GroMiKV analog nicht auf die Großkreditobergrenze angerechnet werden zu brauchen und gemäß § 10c Abs. 2 KWG analog ein KSA-Risikogewicht von null vom Hundert beigemessen werden darf.

Vor diesem Hintergrund ist Ihr genannter Antrag gegenstandslos geworden.

(...)

Zusatzinformationen

Bürgschaften der Sicherungseinrichtung des BVR; Anerkennung als berücksichtigungsfähiger Gewährleistungsgeber gemäß § 162 SolvV

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