Erscheinung:18.03.2004 | Geschäftszeichen BA 15 - A 231 - 1/2003 Grundsatz I gemäß §§ 10, 10a KWG
Risikogewichtung von durch das Municipal Guarantee Board (Finnland) gewährleisteten Wertpapieren
Wichtige Hinweise:CRD IV / CRR
Bitte beachten Sie die Hinweise im Rundschreiben 5/2014 (BA) zur Anwendung von Aussagen zum Grundsatz I, zur SolvV-alt und zur GroMiKV-alt auf CRD IV und CRR.
Ihr Schreiben vom 07.11.2003/Telefonat mit Frau Klein (Büro Brüssel) vom 09.03.2004
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Bezug nehmend auf Ihr Anschreiben vom 07.11.2003 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Wunschgemäß bestätige ich Ihnen, dass die seitens des Municipal Guarantee Boards garantierten Verbindlichkeiten der Municipality Finance Limited (MunFinMunicipality Finance Limited) auch im Grundsatz I - bei entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1e GS I in Verbindung mit Artikel 44 BankenRL (2000/12/EG) - mit einem Bonitätsgewicht von Null Prozent versehen werden können.
Der Zentrale Kreditausschuss sowie die Deutsche Bundesbank erhalten ein Duplikat dieses Schreibens.
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