Erscheinung:12.06.2003 | Geschäftszeichen I 5 - A 211 - 1/95 | Thema Eigenmittel Risikogewichtung der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH, jetzt TLG IMMOBILIEN GmbH
Rundschreiben 11/96 (BA) vom 30.08.1996; Grundsatz I gemäß §§ 10, 10a KWG
Wichtige Hinweise:CRD IV / CRR
Bitte beachten Sie die Hinweise im Rundschreiben 5/2014 (BA) zur Anwendung von Aussagen zum Grundsatz I, zur SolvV-alt und zur GroMiKV-alt auf CRD IV und CRR.
Gemäß dem bankaufsichtlichen Rundschreiben 11/96 vom 30. August 1996 (I 5 - A 211 - 1/95) sind Risikoaktiva der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH (TLG) gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe b Grundsatz I (GS I) mit 20 % zu berücksichtigen. Begründet war die Gewährung des privilegierten Anrechungssatzes mit der Tätigkeit der TLG in der Privatisierung der nicht land- und forstwirtschaftlichen Flächen gemäß Treuhandauftrag, mit der keine Erwerbsabsichten einhergingen.
Die Firmierung der TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH wurde nunmehr geändert in TLG IMMOBILIEN GmbH. Aufgrund des Umbaus der TLG vom Verwertungs- zum Bestandsunternehmen und der damit verbundenen grundlegenden Veränderung ihrer Geschäftstätigkeit ist die TLG nach den mir nunmehr vorliegenden Informationen eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmung. Forderungen gegenüber der TLG IMMOBILIEN GmbH sind somit gemäß § 13 Abs. 6 Nr. 2 GS> I mit 100 % zu gewichten. Die Voraussetzungen für die Anwendung des privilegierten Anrechnungssatzes von 20 % sind nicht mehr gegeben.