Erscheinung:14.08.2003 | Geschäftszeichen I 5 - A 231 - 3/2003 | Thema Eigenmittel Gewichtung einer Anleihe der Zweckgesellschaft Stichting Quicksilver No. 1, Niederlande
Gewichtung einer Anleihe, der ein Portfolio von Schuldscheindarlehen, deren Erfüllung von mit einem Bonitätsgewicht von 0% versehenen Adressen, die nicht Zentralregierungen oder Zentralnotenbanken eines Zone A-Staats und nicht die Europäischen Gemeinschaften sind, geschuldet wird, zugrunde liegt; Grundsatz I (GS I) gemäß §§ 10, 10a KWG
Wichtige Hinweise:CRD IV / CRR
Bitte beachten Sie die Hinweise im Rundschreiben 5/2014 (BA) zur Anwendung von Aussagen zum Grundsatz I, zur SolvV-alt und zur GroMiKV-alt auf CRD IV und CRR.
[...]
Sie möchten geklärt wissen, ob die von der o.g. Zweckgesellschaft emittierte Anleihe nach den im Rundschreiben 6/97 vom 15. September 1997 (Az.: I 7 - A 211 - 9/95; Repackaging-Rundschreiben) genannten Kriterien zu beurteilen ist, sodass die von der Zweckgesellschaft emittierten Risikoaktiva im Grundsatz I mit Null gewichtet werden können.
Ihrer Ansicht nach ist dies der Fall. Es werden der Anleihe zwar keine Sicherheiten in Form von Wertpapieren einer Zentralregierung oder einer Zentralnotenbank der Zone A oder Wertpapiere der Europäischen Gemeinschaften unterlegt, sondern Schuldverschreibungen von Adressen, deren Bonitätsgewicht ebenfalls wie der eines Staates der Zone A bei Null liegt. Vom Risikogewicht her unterscheiden sich diese Schuldverschreibungen daher nicht von den Wertpapieren einer Zentralregierung oder einer Zentralnotenbank der Zone A oder der Europäischen Gemeinschaften. Daher habe ich keine Bedenken, auch auf diese Schuldverschreibungen das Repackaging-Rundschreiben anzuwenden.
Ich stimme Ihnen zu, dass alle weiteren im Repackaging-Rundschreiben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Gegen eine Anwendung dieses Rundschreibens auf die von der Stichting Quicksilver No. 1 emittierten Risikoaktiva habe ich daher keine Bedenken.