Erscheinung:06.11.2002 | Geschäftszeichen I 5 - A 231 - 7/2002 | Thema Eigenmittel Buchungszeitpunkt für Wertpapierkassageschäfte
Grundsatz (GS I) gemäß §§ 10, 10a KWG
Wichtige Hinweise:CRD IV / CRR
Bitte beachten Sie die Hinweise im Rundschreiben 5/2014 (BA) zur Anwendung von Aussagen zum Grundsatz I, zur SolvV-alt und zur GroMiKV-alt auf CRD IV und CRR.
hier: Ihre Anfrage vom 6. November 2001/10. Juni 2002
Für die Verbuchung von Wertpapierkassageschäften gilt nach Abschnitt 6.1 der Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute, dass wegen der kurzen Erfüllungsfristen bei einem im Inland abgewickelten Geschäft die Buchung am Schlusstag möglich ist. Sind die Erfüllungsfristen im Ausland ähnlich kurz, ist auch für derartige Geschäfte eine Buchung am Schlusstag möglich, ansonsten hat die Buchung für im Ausland abgewickelte Geschäfte zum Valutatag zu erfolgen.
Sie wollten geklärt wissen, ob für die Zwecke der Ermittlung der gewichteten Risikoaktiva im GS I Institute, die valutagerecht buchen, ihr Buchungsverfahren auf den Abschlusstag umstellen können. In meiner E-Mail vom 11. Juli 2002 teilte ich Ihnen mit, dass ich keine Bedenken habe, wenn Institute die einmal getroffene Entscheidung für einen Stichtag revidieren und zu dem anderen möglichen Stichtag übergehen. Der GS I gibt für dieses Problem kein einheitliches und dauerhaftes Wahlrecht vor, das die Institute hinsichtlich ihrer Wahl bindet.
Ein Duplikat dieses Schreibens erhält der ZKA zur Kenntnis. Außerdem werde ich es auf der Web-Site der BaFin einstellen.