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Erscheinung:30.01.2002 | Thema Eigenmittel Behandlung einbehaltener First Loss Tranchen im Rahmen synthetischer ABS-Transaktionen

Grundsatz I gemäß §§ 10 und 10a KWG

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Ihr Institut berechnet seit ... für einbehaltene First Loss Tranchen einen annualisierten erwarteten Verlust für das unterliegende Geschäft. Vom annualisierten Expected Loss wird im zweiten Schritt die bereits für dieses Geschäft gebildete Pauschalwertberichtigung abgezogen. Die danach verbleibende Differenz (Expected Loss-Pauschalwertberichtigung) wird sodann mit 12,5 multipliziert und auf diese Weise in Risikoaktiva im Sinne des Grundsatzes I konvertiert. Anstelle des Gesamtbetrages der einbehaltenen First Loss Position wird nur der hierauf entfallende Expected Loss mit haftendem Eigenkapital unterlegt und dies auch nur insoweit, als gebildete Pauschalwertberichtigungen nicht zur Verfügung stehen. Das Risiko des über den Expected Loss hinausgehenden First Loss Anteils wird hierbei nur mit 8 % gewichtet. Weiteren Informationen zufolge ist dieses Vorgehen nicht auf die ABS Transaktion ... beschränkt, sondern stellt eine generelle Vorgehensweise Ihres Hauses bei einbehaltenen First Loss Tranchen von synthetischen ABS Transaktionen dar.

Das zum Meldestichtag ... eingeführte und angabegemäß mit Ihrem Prüfer abgestimmte Anrechnungsverfahren entspricht nicht meiner Ihnen bekannten ständigen Verwaltungspraxis. Danach ist bei der Besicherung eines Einzelkredits oder eines Portfolios durch Garantien, Kreditderivate oder im Rahmen von synthetischen ABS die vom Sicherungsnehmer zurückbehaltene First Loss Position in voller Höhe vom haftenden Eigenkapital abzuziehen. Dieses Vorgehen ist in der Systematik des Grundsatzes I begründet, der für eine Anrechnung mit 8 % eine bestimmte typische Risikomischung unterstellt - eine Grundannahme, der First Loss Positionen nicht mehr entsprechen. Da der Grundsatz I bei der Bestimmung des angemessenen Eigenkapitals zudem keinen Ansatzpunkt für die Berücksichtigung individueller Verlustschätzungen bietet, ist ein Kapitalabzug für die genannten Positionen nach der derzeitigen Rechtslage zwingend.

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Ich darf Sie nunmehr bitten, unverzüglich das angewandte Verfahren abzustellen und zukünftig den gesamten Betrag von First Loss Positionen vermindert um vorgenommene Wertberichtigungen vom haftenden Eigenkapital abzuziehen. Die Reduktion der First Loss Position um den Betrag gebildeter Wertberichtigungen rechtfertigt sich aus der Erfolgswirksamkeit der Bildung der Wertberichtigungen, die einem Kapitalabzug gleichkommt.

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