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Erscheinung:20.02.2001 | Geschäftszeichen I 5 - H 112 - 6/1993 | Thema Eigenmittel Risikogewichtung in Belgien heraus gelegter gewerblicher Hypothekarkredite im Grundsatz I

Grundsatz I (GS I) gemäß § 10, 10a KWG

Sehr geehrte Herren,

Sie erkundigten sich mit dem obengenannten Schreiben, ob bei Anwendung des GS I auf in Belgien heraus gelegte gewerbliche Realkredite die von der Commission Bancaire et Financière in Belgien mit Erlass vom 4. Juli 2000 festgelegte Stichtagsregelung maßgeblich sei, wonach die Anrechnungserleichterung nur für nach dem 31. Mai 2000 zugesagte Darlehen gelte. Hierbei vertraten Sie die Auffassung, die Stichtagsregelung brauche auf deutsche Institute keine Anwendung zu finden, da es nach § 13 Abs. 4 Nr. 3 GS I ausreiche, dass ein Mitgliedsstaat die 50 %-Gewichtung für gewerbliche Beleihungen zulasse.

In meinem obigen Zwischenbescheid teilte ich Ihnen mit, dass ich mich bei der belgischen Bankenaufsicht nach den Hintergründen für die Stichtagsregelung erkundige. Solange eine Klärung ausstand, kam eine ermäßigte Anrechnung für gewerbliche Beleihungen in Belgien nur für diejenigen Beleihungen in Betracht, die nach dem 31. Mai 2000 zugesagt wurden.

Mittlerweile liegt mir die Antwort der belgischen Bankenaufsicht vor. Die Commission Bancaire et Financière hat nur die Rückwirkung der Präferierung auf die Kreditvergabeentscheidung als Grund für die Stichtagsregelung angeführt. Wettbewerbsargumente in der Hinsicht, alle in Belgien tätigen Institute zum gleichen Zeitpunkt in den Genuss der Anrechnungserleichterung zu bringen, scheinen für die Stichtagsregelung nicht von Bedeutung gewesen zu sein. Ich sehe daher keine Veranlassung, die Stichtagsentscheidung der belgischen Bankenaufsicht bei Anwendung der Regelung des § 13 Abs. 4 Nr. 3 GS I auf in Belgien heraus gelegte Kredite zu übernehmen. Sie dürfen gewerbliche Beleihungen in Belgien im Sinne von § 13 Abs. 4 Nr. 3 GS I mit 50 % im Grundsatz I gewichten, auch wenn sie vor dem 31. Mai 2000 zugesagt wurden.

Ich hoffe, ich habe mit diesen Ausführungen Ihre Anfrage abschließend geklärt.

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